Beim Verkauf einer wertvollen Geschirrspülmaschine (Sofortkauf mit Preisvorschlag) habe ich ein Preisvorschlag von 1500,- bekommen, den ich akzeptiert habe. Einen Tag später ist die Käuferin vom Kauf zurückgetreten, da es aber ein Privatkauf war, ist dies nicht möglich. Danach hat die Käuferin den Privatverkauf infragegestellt, wegen des hohen Betrages? Sie hat gemeint es wäre doch sicher gewerblich und damit hätte sie ein Rücktrittsrecht. Als ich hier auch geantwortet habe, dass ich dies mit dem Finanzamt geklärt habe und es definitiv ein Privatkauf ist, wird nun plötzlich die Tour gefahren, dass dies ja eigentlich der minderjährige Neffe getätigt habe, und ihren Computer verwendet hatte, auf dem sie (die Tante) bei Ebay eingeloggt war. Im Auftrag seiner Eltern sollte er nach einem Gerät bis 1500,- gucken sollte (nur gucken, nicht kaufen). Es gab noch ein 2. Gebot eines anderen Bieters mit 1000,- Euro, aber das ist jetzt ja auch weg. Wie ist meine Position? Muss ich den Schwachsinn glauben, oder muss sie mir die Minderjährigkeit seines Neffens (oder dessen Existenz) beweisen. Haften seine Eltern, weil sie ihr Kind mit einer Ebay-nutzung beauftragt haben auch für die angerichteten Schäden? Danke für die Antworten
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