20-01-2026 16:58
Hallo! Ich bin seit 2004 privater Verkäufer und verkaufe gebrauchte Sachen aus meinem Haushalt. Ich habe nun seit Monaten email-Kontakt mit ebay wegen Sperrung meines Kontos. Da ich immer wieder Antworten von verschiedenen ebay-Mitarbeitern bekomme, geht niemand auf mein Anliegen ein, sondern fügt nur die üblichen Textbausteine ein. Angeblich habe ich 34 Verkäufe getätigt, aber mit weit unter 2000,- Umsatz. Laut meinem Verkäuferkonto habe ich jedoch nur 29 Verkäufe (aufgrund Stornierungen etc.) getätigt.
20-01-2026 17:24
20-01-2026 17:30
AB 30 Verkäufen oder AB 2000 € muss gemeldet werden und nicht wenn mehr als 30 Verkäufe überschritten werden!
20-01-2026 17:50
Moin @winterkatze2004
ich weiß nicht, was die anderen, privaten Verkäufer mit Deinem Problem zuntun haben und werde auch nicht darauf eingehen.
Allerdings kann ich den Aussagen von @kenn-i-di-1 und @perfect-sally zu 100 % zustimmen. Wenn eines der beiden K.O.-Kriterien gerissen wird, erfolgt die Meldung.
20-01-2026 17:52
20-01-2026 19:42
Guten Abend! Danke für die Antworten ! So, wie Sie (perfect-sally) es geschrieben haben, steht es ja eben NICHT im BZSt , dort steht nicht ODER, sondern UND , also BEIDE Merkmale müssen zutreffen, damit es zu einer Meldung kommt- so wurde es mir zumindest erklärt.
Da aber in meinem Fall KEINS der Merkmale zutrifft (Verkäufe unter 30, Umsatz unter 2000,-) fände ich es von ebay angebracht, mein Konto wieder freizugeben. Ich habe Fotos aus meinem Verkäuferkonto an ebay als Beweis geschickt, aber es meldet sich niemand bei mir. VG!
20-01-2026 19:57
Moin @winterkatze2004
lese doch mal den Text, dan @kenn-i-di-1 in der Antwort verlinkt hat:
Anbieterinnen bzw. Anbieter werden grundsätzlich nicht gemeldet, wenn sie im Jahr auf der derselben Plattform
Beide Grenzen müssen kumulativ unterschritten sein. Maßgeblich für die Verkaufsfälle ist die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse. Auf die Anzahl veräußerter Artikel kommt es nicht an.
Wenn nur eine der Grenzen überschritten wird erfolgt die Meldung. Und Ebay verlangt Deine Steuer-ID nunmal auch, wenn die Gefahr besteht daß eine der Grenzen überschritten werden kann und nicht erst, wenn dies bereits passiert ist. Das ist aus Ebay-Sicht einfacher, als einem User im Nachhinein hinterher zu rennen.
Ich stelle mir in solchen Fällen auch immer die Frage, was daran so schlimm ist, seine Steuernummer zu hinterlegen.
20-01-2026 20:07
Das Thema hatten wir ja bereits des öfteren und ich frage mich immer wieder was die Leute wohl alles zu verheimlichen haben ?
Mit einer Steuernummer kann niemand etwas anfangen - anders wie mit Bank-Daten oder ähnlichem.
Und Ebay fragt ja nicht danach weil sie damit irgendeinen Schindluder treiben wollen - sondern weil sie per Gesetz dazu verpflichtet sind !
20-01-2026 21:58
Warum mir jetzt quasi unterstellt wird, ich hätte was zu verheimlichen, finde ich befremdlich.
Aber wenn ich nicht verpflichtet bin, Steuernrn. mitzuteilen, warum sollte ich es tun?
Vielleicht hätte ich die "und" / "oder" - Sache gar nicht erwähnen sollen, aber die Auslegung interessierte mich . Mir geht es darum, dass mir ebay auf meine Fragen bzw. Angelegenheit bezüglich des Kontos nicht adäquat antwortet und mich einfach "hängen" lässt. Ich habe keine der beiden Grenzen überschritten. Einfach das Konto gesperrt zu bekommen ohne Begründung würde ja wohl jeden ärgern, oder?
Schade, hatte mir einfach Hilfe erhofft.
Sache ist für mich hier eledigt, Danke.
20-01-2026 22:00
Das steht hier in einem früheren Thread anders:
"Laut Hilfeseite zum DAC7-Thema: "Von eBay eingezogene Steuern, für Gebühren berechnete Steuern sowie von eBay abgezogene Beträge für Gebühren, Gutscheine, abgebrochene Käufe, gelöschte Bestellungen und Rücknahmen fließen nicht in die Berechnung ein."
20-01-2026 22:18 - bearbeitet 20-01-2026 22:19
Ich habs auch noch mal herauskopiert:
20-01-2026 22:30
Vielleicht hast du nächste Woche Zeit ? @winterkatze2004
Live-Q&A-Webinar mit einer Steuerexpertin über DAC... - eBay Deutschland Community
DAC7 – Privat verkaufen: Kein Gewinn, keine Steuern! | eBay.de
20-01-2026 23:12 - bearbeitet 20-01-2026 23:13
Hallo @terri131719
Hast du mal die Quelle?
So stimmt das eben nicht.
Da hat mich @perfect-sally bereits berechtigterweise berichtigt.
Ich hab das früher schon mal beanstandet, als ich das auf einer Ebay-Seite gefunden habe.
Mehr als 30 bedeutet, erst ab 31 besteht die Meldepflicht.
Die richtige Formulierung ist aber weniger als 30. Bei 29 ist also Schluss.....
Gleiches gilt für die 2000 €.
20-01-2026 23:39
20-01-2026 23:53
also BEIDE Merkmale müssen zutreffen, damit es zu einer Meldung kommt
Natürlich müssen beide Merkmale unterschritten sein, damit nicht gemeldet wird.
Bedeutet aber im Umkehrschluß, dass die Überschreitung eines Merksmals ausreicht, damit gemeldet wird.
20-01-2026 23:57
Bitte hier Steuernummer und Steuer-ID unterscheiden.
Mit der Steuernummer kann man sehr wohl Schindluder treiben.
21-01-2026 00:02
21-01-2026 00:04
https://intercom.help/sellpy/de/articles/8094208-wie-meldet-sellpy-dac-7
Du bist verpflichtet, das DAC 7-Formular auszufüllen, wenn du eine der folgenden Bedingungen erfüllst:
Du hast 30 Artikel oder mehr während des Kalenderjahres verkauft
Du hast während des Kalenderjahres 2000€ oder mehr mit deinen Verkäufen verdient
Wir werden dich zum Ausfüllen des DAC 7-Formulars kontaktieren, solltest du eine dieser Bedingungen erfüllen. Du wirst per E-Mail, per SMS und über deinen ProfilAauszug über deine Guthabenansicht auf Sellpy benachrichtigt.
21-01-2026 00:15
21-01-2026 01:22
Dann wären sie aber alle falsch...