29-09-2025 15:26
Hallo.
Eventuell kann sich ein Mitarbeiter mal meinem neuen alten Problem annhemen.
ebay hat mir wieder mal einen Artikel gelöscht, der angeblich gegen dem Grundsatz geistlichem Eigentum verstößt.
Das Thema hatte ich schon öfters und ber wurde immer für mich entschieden.
Referenz Nr. 2-198501605002
Das Bild was unter "Listing" steht wurde von mior auf unserem Küchentisch aufgenommen und somit von mir erstellt.
Über eine baldige Klärung wäre ich sehr dankbar, da es sehr an den Nerven zerrt.
Grüße Sven
01-10-2025 07:22
Kann sich bitte einer vom Community Support Team mal das Problem ansehen?
Der telefonische Kontakt hat mir auch nach zwei anrufen kein Stück geholfen und ich tappe weiterhin im dunklen.
01-10-2025 09:53
Moin @carstyling-sb
vielleicht kann sich die liebe mia@ebay mal anschauen, danke Mia.
01-10-2025 12:13
Hallo @carstyling-sb ,
vielen Dank für Deine Beitrag.
Ich habe mir die E-Mails angeschaut, die Dich über die Maßnahme informiert haben angeschaut. Dabei geht es nicht um die von Dir gemachten Bilder.
Bitte schaue Dir die E-Mail vom 29.09.25 noch einmal an. Hier wird genau geschrieben, wer die Meldung gemacht hat. Bitte kläre mit dem Hersteller, aus welchem Grund er eine Verletzung seiner Rechte sieht und wie Ihr Euch für den Verkauf von Deinem Artikel einigen könnt. Nur auf diesem Weg wirst Du eine dauerhafte Lösung der Einschränkungen erreichen können.
@petersmodellbahnstuebchen - Danke für die Markierung.
Liebe Grüße
Mia
01-10-2025 12:18
Hallo Mia und danke für deine Antwort. Soweit war ich leider auch schon.
Mich ärgert nur, daß einfach jemand behaupten kann, daß ich gegen etwas angeblich verstoßen habe und der Artikel dann gesperrt wird ohne Begründung seitens eBay.
eBay handelt hier einfach ohne selbst zu wissen was richtig ist.
Ich hatte schonmal solch eine Diskussion mit dem angeblichen Rechtsinhaber, der meinen Artikel aber wieder freigegeben hat.
Grüße Sven
01-10-2025 13:11
Hallo Sven,
vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Ich kann das verstehen, dass das für Dich ärgerlich und mit Aufwand verbunden ist, aber eBay kann nicht die Urheberrechte klären. Auch wir von eBay sind verpflichtet, dass wir einen sicheren und fairen Handel anbieten.
In der E-Mail wurde aber beschrieben, wer sich gemeldet hat und warum. Einfach so und ohne Begründung wurde das nicht entschieden. Du schreibst, dass der Artikel nach einer Diskussion vom Rechteinhaber wieder freigegeben wurde. Wenn Du da etwas schriftlich hast, sende das bitte an die E-Mail Adresse aus dem Anschreiben. Dann kann das hinterlegt werden.
Liebe Grüße
Mia
01-10-2025 13:19
Hallo Mia, darum geht es ja m ebay kann den Umstand nicht erklären oder Begründen, sperrt aber dennoch einen Artikel, weil jemand behauptet, das es damit ein Problem gibt.
Ich verstehe nicht, daß man einfach fremde Artikel ohne Begründung so sperren und entfernen lassen kann.
Wenn ein Grund vorliegt, der auch plausibel zu erklären ist, wäre es ja kein Problem, aber das ist hier ja nicht der Fall.
Jemand sagt ebay, bitte sperren und ebay macht es ohne eine handfeste Begründung genannt zu beokmmen.
Das ärgert mich am meisten.
Die hinterlegte E-Mail habe ich selbstverständlich wieder mal kontaktiert. Bisher aber keine Antwort.
Gruß Sven