01-10-2025 10:57
Siehe Betreff, wir machen Teilerstattung und weisen die Beschädigungen mit einem Bild nach. Kunde eröffnet Käuferschutzfall, wir legen den Fall erneut schriftlich nieder und senden abermals das Bild mit, worauf man die Beschädigungen eindeutig erkennen kann. Jetzt fordert eBay von uns einen Schadensnachweis eines Dritten. Das ist doch die reinste Schikane. Mit anderen Worten gibt es keinen Verkäuferschutz? Gerne einmal die aktiven Moderatoren verlinken, hab keine Ahnung wie das hier funktioniert.
Wir sind kurz davor, den Rest jetzt einfach (obwohl es dem Kunden nicht zusteht) zu erstatten und dann damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Einfach nur, weil wir keinen stundenlangen teuren Aufwand betreiben möchten, um das nachzuweisen, was auf dem bereits bereitgestellten Bild eindeutig zu erkennen ist. Einfach nur enttäuschend von eBay. Dann bietet nicht an, dass man eine Teilerstattung machen kann und dazu einen Nachweis hochlädt, wenn es eh absolut wertlos ist. Bearbeitet wurde der Käuferschutzfall von "Ema Risteska" vom eBay-Kundenservice, die erst abermals um ein Nachweisfoto gebeten hat, obwohl es auch schon bei der vorherigen Mail angehängt wurde, bevor Sie dann ein paar Minuten später den Schadensnachweis von uns verlangt hat.
Bitte um Stellungnahme vom eBay-Moderatoren.
Gruß
Löwen Century GmbH
01-10-2025 11:01
Moin @loewen-sicherheit
Bitte nenne einmal die Fall- bzw. Artikelnummer, dann kann Dir die liebe mia@ebay sicherlich etwas dazu schreiben, danke Mia.
01-10-2025 12:51
Die Fallnummer lautet: 5365343822
Und der Käuferschutzfall läuft unter: SR# 1-498541384129
01-10-2025 14:08
Hallo @loewen-sicherheit,
vielen Dank für Deinen Beitrag.
Also der ganze Fall ist nicht einwandfrei abgelaufen, da die Rückgabe nicht in einem Käuferschutzfall sondern in 3 Fälle aufgeteilt wurde. Diese wurden leider einzeln entschieden und dabei wurde Deine Teilrückerstattung nicht berücksichtigt.
Nach Rücksprache mit den Kollegen aus der Fachabteilung wurde Dir der Kaufbetrag nun über eine Kulanz gutgeschrieben. Bitte prüfen dies einmal in Deiner Aufstellung.
@petersmodellbahnstuebchen - Danke für die Unterstützung.
Liebe Grüße
Mia
01-10-2025 14:12
Dem Käufer wurde jetzt alles erstattet (entgegen der Mitteilung das der Fall 4 Tage ausgesetzt wird und wir bis zum 05.10.2025 Zeit haben die Nachweise (die ja bereits übermittelt wurden) hochzuladen), wir haben nun durch eine Fallentscheidung eine Position zurückerstattet bekommen (16,99 € von 72,96 €). Danke für den Einsatz von wem auch immer, aber ist halt nur die halbe Miete... Theoretrisch hätte dem Kunden nur 19,99 € von 72,96 € erstattet werden dürfen, da die restliche Ware beschädigt zurückkam. (Widerrufsmissbrauch) Wir warten also noch auf die Fallentscheidung, wo uns 35,98 € zurückerstattet werden. mia@ebay
01-10-2025 14:15
Hallo,
danke für die Rückmeldung. Uns wurde jetzt nur eine Position in Höhe von 16,99 € zurück erstattet, 35,98 € fehlen noch. Sind denn alle 3 Fälle (da können wir natürlich nix für, wenn der Kunde 3 Fälle dazu öffnet) bereits entgültig entschieden worden oder ist bisher nur einer der 3 Fälle bearbeitet worden?
01-10-2025 14:30
Falls du die Möglichkeit hast, die 3 Fälle zu einem zusammenzufassen, sodass wir nicht pro Fall unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen? Bei einem Fall hieß es, wir sollen den Schadensnachweis hochladen, beim nächsten Fall Rückerstattung oder Rücksendung der verbauten Ware an den Kunden (der damit eh nichts anfangen kann). Am besten wäre es, wenn es zu einem Fall zusammengefasst wird und nicht pro Bestell-Position ein Fall. Das Nachweisbild zeigt auch alle 3 beschädigten Artikel, von somit ist es letztendlich ein und die selbe Fallentscheidung.
01-10-2025 16:14
Hi
Rückgaben sind vom Gesetz so geregelt, das Ware, auch wenn mehrere Artikel einzel gekauft wurden, nur als ganzes zurückgegeben werden können ,
Einzelne Rückgaben sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Bei Ebay spielt leider eine andere Musik , leider wie so oft gegen geltende Gesetze .
Mit anderen Worten gibt es keinen Verkäuferschutz? .........
Nein nicht wirklich, man muss als verantwortungsvoller Verkäufer selbst um sein Recht kämpfen.
Wir haben zB. eine eigene Anwaltschaft im Hause, anders könnte man die ganzen Ansprüche , die heutzutage auferlegt werden , nicht mehr bewältigen.
SoLong
01-10-2025 16:26
man kann auch solch einen Disclaimer mit ins Angebot nehmen:
SoLong
02-10-2025 11:58 - bearbeitet 02-10-2025 11:59
@modellbahn-hessen schrieb:
Rückgaben sind vom Gesetz so geregelt, das Ware, auch wenn mehrere Artikel einzel gekauft wurden, nur als ganzes zurückgegeben werden können ,
Einzelne Rückgaben sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Bei Ebay spielt leider eine andere Musik , leider wie so oft gegen geltende Gesetze .
Nein nicht wirklich, man muss als verantwortungsvoller Verkäufer selbst um sein Recht kämpfen.
Hallo,
Du musst zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht differenzieren.
Ja, der Widerruf sieht eigentlich die ganze Bestellung vor, da gebe ich Dir Recht.
Teilwiderruf ist nicht verankert.
Jedoch obliegt es auch dem Händler/Plattformbetreiber dies freiwillig einzuräumen.
Das hat nichts mit Aushebelung von Gesetzen zu tun.
Und ehrlich gesagt, wenn man ein verantwortungsbewusster Verkäufer ist, dann macht man auch so etwas möglich.
Bis heute ist mir bei noch nie einem Verkäufer im ganzen Leben ein Teilwiderruf verwehr worden.
Diese gesetzliche Verankerung ist sowas von an der Praxis vorbei und lebensfern - aber davon gibt es ja viele ....
02-10-2025 12:09
@modellbahn-hessen schrieb:man kann auch solch einen Disclaimer mit ins Angebot nehmen:
- Rücksendung: Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer. Ersteigerte Artikel können nur als ganzes und vollständig zurückgeschickt werden. Werden Veränderungen oder Gebrauch mit Spuren vorgenommen , ist die Rücksendung ausgeschlossen.
Auch hier musst Du zwischen Widerruf und Rückgabe unterscheiden.
Bei Nutzung eines Rückgaberechtes muss der Artikel in der Tat originalverpackt und unbenutzt zurück gesendet werden.
Bei einen Widerruf jedoch, darf der Artikel getestet worden sein - und wenn dieser dadurch Gebrauchsspuren hat, darfst Du einen Wertausgleich durchführen bei der Erstattung.
Ein Testen kannst Du nicht verbieten. Ein Staubsauger kann z.B. durchaus ausprobiert werden und dann zurückgesendet werden. Das darf nicht verwehrt werden.
Und dieser Text "Ersteigerte Artikel können nur als ganzes und vollständig zurückgeschickt werden." ist genau so schwammig.
Diese Aussage bezieht sich auf einen Artikel - also das der Artikel komplett sein muss.
Dann müsstest Du schon genau schreiben, was Du damit aussagen willst: Bestellungen können ...
Aber wie schon geschrieben, sowas von praxisfern nur komplette Bestellungen zurückzunehmen.
Sorry, verstehe nicht, wie man darauf rumreiten kann.
Wenn man das beim Kunden durchsetzen würde, kommt dieser bestimmt nie wieder.
Uns sich dann aufregen, das der Umsatz nicht stimmt. Naja
02-10-2025 14:44
Wie ist das denn das bei einer Ebay Rückgabe geregelt bei Rückgabegrund "Versehentlich bestellt"?
Eine Neuware wurde bestellt, geöffnet, ausprobiert und mit dem Grund eine Rückgabe geöffnet.
Ich überlege einen Wertabzug der Rücksendekosten vorzunehmen möchte aber keine negative Bewertung riskieren.
Meiner Meinung gab es dazu mal eine konkrete Angabe wann wieviel % Wertausgleich vorgenommen werden dürfen. Finde dazu aber nichts mehr.
02-10-2025 15:02
@itec-systems schrieb:Wie ist das denn das bei einer Ebay Rückgabe geregelt bei Rückgabegrund "Versehentlich bestellt"?
Eine Neuware wurde bestellt, geöffnet, ausprobiert und mit dem Grund eine Rückgabe geöffnet.
Ich überlege einen Wertabzug der Rücksendekosten vorzunehmen möchte aber keine negative Bewertung riskieren.
Meiner Meinung gab es dazu mal eine konkrete Angabe wann wieviel % Wertausgleich vorgenommen werden dürfen. Finde dazu aber nichts mehr.
Hallo @itec-systems ,
also der Wertabzug hat nichts mit den Rücksendekosten zu tun, sondern nur rein mit dem Zustand der zurückgesendeten Ware.
Die Entscheidung über die Höhe kommt jetzt natürlich auf den Zustand der Ware an.
Wurden Folien aufgerissen oder entfernt und hat der Artikel deswegen Spuren eines Gebrauchs und er kann von Dir nicht mehr so hergestellt werden, dass er als Neu verkauft wurde, steht Dir ein Abzug zu
Also wenn du den Artikel nun nur noch als B-Ware verkaufen kannst, kann die Differenz durchaus als Maßstab gelten.
Und ja, der ausgewählte Grund "versehentlich bestellt" passt eigentlich nicht zum Zustand der Ware - denn wenn man etwas aus Versehen bestellt hat, probiert man es eigentlich auch nicht aus.
Aber sowas bekommt man nun mal nicht eindeutig auf anderen Plattformen gebacken - im eigenen Shop kann man da vielleicht noch differenzieren.
Zumindest ist es hier "nur noch" ein Widerruf und keine "Rückgabe nach Rückgaberecht".
02-10-2025 21:55
02-10-2025 21:59
hat nicht geklappt deswegen hier nochmal:
Das Widerrufsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Verbraucherrechts und gilt insbesondere für Fernabsatzverträge. Dies sind Verträge, die über das Internet, per Telefon oder Katalog abgeschlossen werden. Der Gesetzgeber hat dieses Recht eingeführt, um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, Produkte, die sie nicht physisch begutachten konnten, zurückzugeben. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware können Verbraucher ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Diese Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher umfassend über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Im Gegensatz zum gesetzlich verankerten Widerrufsrecht ist das Rückgaberecht eine freiwillige Leistung des Handels. Es wird häufig in stationären Geschäften angeboten, um Kundenservice und Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Anders als beim Widerrufsrecht gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Händler, ein Rückgaberecht anzubieten. Die Bedingungen, unter denen eine Rückgabe möglich ist, können daher stark variieren und sind oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers festgelegt.
Ein Beispiel für ein typisches Rückgaberecht ist die Möglichkeit, Kleidung innerhalb von 30 Tagen gegen Vorlage des Kassenbons zurückzugeben. Diese Regelung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich sein. Verbraucher sollten sich daher immer im Vorfeld informieren, welche Rückgabebedingungen gelten.
02-10-2025 22:06
nochwas vergessen, das ist aus Rechtecheck
03-10-2025 03:56
@modellbahn-hessen schrieb:Ebay kann sich da auch nicht auf sein Hausrecht berufen, da ein Rückgaberecht freiwillig ist und vom Verkäufer entweder genehmigt oder abgelehnt werden muss.Zumindest ist es hier "nur noch" ein Widerruf und keine "Rückgabe nach Rückgaberecht".
Habe ich irgendwo moniert, dass ebay seinen Käufern eine Rückgabe nach Rückgaberecht einräumt?
Hatte ich irgendwo geschrieben, dass ebay sich auf irgendein Hausrecht beruft?
Ich hatte lediglich den Unterschied zwischen Widerruf und Rückgaberecht aufgeführt.
Das HIER bezog sich nicht auf ebay, sondern auf den Artikelzustand.
Ich weiß nicht, was Du da schon wieder rausgelesen hast.
03-10-2025 09:43
nur keine Panik, das hat sich auf gar nix bezogen, das sollte nur rein Informativ und zur Klarstellung , wie es bei uns Gesetzlich gereglt ist, sein.
Nicht immer alles gleich Persönlich nehmen 😎😁