29-08-2025 12:32
Hallo,
Ich verkaufe als Einzelunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung auf Ebay. Jedoch will ebay eine Umsatzsteuer ID die ich nicht beantragen kann da ich Kleinunternehmer bin. Deshalb habe ich eine Kleinunternehmer ID angefordert die laut Finanzamt als Ersatz für die Umsatzsteuer ID gilt. Ebay aktzeptiert jedoch diese ID nicht.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
17-09-2025 20:36
Und wieso hat man hier schon so oft gelesen, dass sie auch direkt beim BZSt beantragt werden kann? Irgendwoher müssen die Leute ja ihre Nummer bekommen haben oder wieso sollten sie das sonst schreiben.
17-09-2025 21:03
17-09-2025 21:27
@perfect-sally schrieb:Und wieso hat man hier schon so oft gelesen, dass sie auch direkt beim BZSt beantragt werden kann? Irgendwoher müssen die Leute ja ihre Nummer bekommen haben oder wieso sollten sie das sonst schreiben.
Ich frage mich die ganze Zeit, ob die Abwicklung von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, oder sich die Prozesse so dermaßen verändern haben ...
Bei mir ging alles viel einfacher damals.
1. beim örtlichen Gewerbeamt das Gewerbe angemeldet > die melden es ja dem Finanzamt
2. FA hat dann automatisch alles gesendet incl. einer Ust-Nr. für das Unternehmen
3. Kleinunternehmerregelung beim FA beantragt > fertig war das damals
17-09-2025 21:46
Es gibt im Studium der Betriebswirtschaftslehre zwei wichtige Dinge die in den Studierenden eingebläut werden:
1: KEINE Buchung ohne Beleg
2: Kein Gewerbe OHNE Steuerberater, egal wie gut.
Schreib den Steuerberater an, benötigst Du, bekommst Du dann auch.
Ja, der Steuerberater kostet Geld.
LG
Thomas
17-09-2025 21:52
17-09-2025 21:59
Na zumindestens ist @auto-kfz-teile , Thomas, gewerblich angemeldet und hat bisschen oder oder bisschen mehr Ahnung, was die steuerliche Angelegenheit betrifft.
17-09-2025 22:02
17-09-2025 22:06
17-09-2025 22:11
@mountainprintsde schrieb:
Ich habe im Brief nach der Gewerbe Anmeldung nur eine normale Steuer id bekommen und einen Hinweis das ich keine Unsatzsteuer id benötige da ich Kleinunternehmer bin.
Das stellt mich jetzt vor die Frage, woher das Finanzamt denn von der Kleinunternehmerregelung wusste.
Die gibt man ja nicht bei der Gewerbeanmeldung an, da wird ja nur das Unternehmen erfasst und keine steuerlichen Details
Oder wird man heutzutage gleich erstmal nur als Kleinunternehmer erfasst?
17-09-2025 22:21
17-09-2025 23:01
Ah, ok, so rum läuft der Hase jetzt
18-09-2025 20:17
Was willst du denn mit einer Umsatzsteuer-ID, wenn du gar kein Gewerbe angemeldet hast?
Wird wohl langsam nötig, wenn man sich deine Bewertungen und aktiven Angebote ansieht. Ob das so lange ohne Konsequenz gut geht...
Du hast keine Umsatzsteuer?
Wegen der Rechtsform?
Wo eingetragen?
Da du dich damit nicht auskennst: Anwalt und Steuerberater - oder es später bereuen. So simpel ist das.
18-09-2025 20:41
Ja sehr seltsam was sich einige da rausnehmen dürfen. Ich sehe da nur Neuware und geklaute Bilder 😞
18-09-2025 21:04
18-09-2025 21:08
Dann ist es doch schön, dass du alles weißt und immer auf dem neuesten Stand bist.
18-09-2025 21:09
18-09-2025 21:22 - bearbeitet 18-09-2025 21:25
Dann hast du das eben falsch verstanden oder aber auf irgendwelche Erklärungen vertraut, die im Internet stehen. Übrigens steht dort meist veraltetes Zeugs (zwecks Veränderung, Gesetze ändern sich andauernd).
Bevor ich die Antworten der Erfahrenen, die ich zuvor um Rat gebeten habe, weil ich keine Ahnung von der Materie habe, als blöd bezeichne, würde ich mir Gedanken über meinen Auftritt machen: Auch ohne aktive Angebote ist dein Auftritt so nicht korrekt und abmahngefährdet. Das ist erst mal viel wichtiger, als die Steuersache und kostet dich schnell die Existenz deiner Unternehmung. Ist auch nichts neues, wieso ist dir das nicht bekannt?
Du trittst hier als Kleinunternehmer auf? Dann stell das auch mal so dar, damit dir hinterher keiner einen Strick dreht!
Dass du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen möchtest, gibst du in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Passiert heutzutage bei Elster, korrekt. Den Zugang bekommst du nicht, den erstellst du. Dafür ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Ist genau der selbe Ablauf, wie die letzten x Jahre.
Das Bundeszentralamt für Steuern arbeitet Hand in Hand mit den Finanzämtern zusammen. Du hast da gar nichts zu entscheiden, welche Daten die untereinander austauschen. Selbstverständlich benötigt das BzSt. die Daten. Wem sollen die denn sonst die Umsatzsteuer-ID vergeben?
Der Ablauf hat sich absolut nicht geändert. Weiterhin bekommen die Kleinunternehmer die Umsatzsteuer-ID Nr. und weiterhin benötigen sie diese auf den Verkaufsplattformen. Der Unterschied zur Kleinunternehmer-ID wurde ja bereits erklärt.
Fazit: Wenn du dich tatsächlich mit den für dich relevanten steuerrechtlichen Themen befasst hättest und dabei auf seriöse Quellen - wie z.B. einen Steuerberater - gesetzt hättest, würdest du diese Frage nicht stellen. Denn die Antwort "Du brauchst und bekommst die Umsatzsteuer-ID" ist eigentlich für jeden Gewerbetreibenden bereits vor Beginn seiner Tätigkeit, die hohe Risiken mit sich bringt, mehr als selbstverständlich.
Der Steuerberater berät dich passend zu deiner individuellen Situation. Für die anderen Sachen, die noch teurer als falsche Steuererklärungen werden, ist eben ein Experte zu Rat zu ziehen.
Falls ich auch nur blödes Zeug rede, mach es eben nach eigener Vorstellung und kassier irgendwann die Rechnung dafür - Mitbewerber hast du ja genügend.
Hol dir deine Hilfe bei den Leuten, die sie dir geben können und dürfen!!! Du fragst hier und stellst alle Antworten in Frage.
Und weißt du, was das tolle an der ganzen Sache ist? Deine Kunden können das hier alles lesen - soviel zum Thema "freundlicher Kundenservice"... Ob die das dann noch glauben 🤣
18-09-2025 21:22
Du hast doch so viel Ahnung... Schau dir mal sein Profil an.
18-09-2025 21:23
18-09-2025 21:24 - bearbeitet 18-09-2025 21:28
@mountainprintsde schrieb:
Wo hat er denn gesagt das er kein Gewerbe angemeldet hat?
Hier im Forum nicht, aber bei seinen Artikeln in der Beschreibung:
"Hierbei handelt es sich um einen Privatverkauf. Da die neue EU-RICHTLINIE jetzt 1 Jahr Gewährleistung auch für Privatverkäufe vorsieht - soweit der Verkäufer es nicht ausschließt -erkläre ich, dass ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung im Sinne der EU-"
Er verkauft somit fleißig ohne ebay-Gebühren zu zahlen und bringt die Käufer um die zustehenden Rechte.
Somit kann er günstiger anbieten als die zahlenden Konkurenz.
Findest Du das etwa in Ordnung?
Man kümmert sich vor dem Verkauf um alles - also so wie du es macht - und nicht wie der angesprochene "Kollege".
Ich weiß ja nicht, in welchem Segment du verkaufen willst - du hast ca 20 - 25% Kosten beim Verkaufen - und er nichts.