14-12-2025 15:32
Moin moin 🙂
Ich schildere den Sachverhalt zunächst stichpunktartig:
– Gewerbliches eBay-Konto
– Umsatzsteuer-ID ist im eBay-System hinterlegt
→ Sobald ich diese entferne, wird mein eBay-Konto innerhalb von ca. 7 Tagen eingeschränkt und ich kann nichts mehr verkaufen (ist mir bereits passiert, mit erheblichen Umsatzeinbußen)
– Im Impressum und in den Artikeln ist folgender Hinweis enthalten:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).“
– Die Kleinunternehmerregelung greift nachweislich; laut Finanzamt überschreite ich den Freibetrag nicht
– Auf meinen Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen
Probleme:
– Monatlich werden mir laut eBay-Verkäuferberichten 19 % „MwSt“ abgezogen
– Seit etwa einer Woche wird bei neu eingestellten Artikeln automatisch 19 % MwSt im Angebot ausgewiesen
Bisherige Klärungsversuche:
– Mehrere eBay-Fälle eröffnet
– Schriftlichen Nachweis meines zuständigen Finanzamts eingereicht, dass ich keine Umsatzsteuer abführen muss
– Mehrfach die Antwort erhalten: „MwSt/USt muss jeder zahlen.“
– Zusätzlich eine schriftliche Bestätigung der „Fachabteilung“, dass angeblich jeder diese Steuern zahlen müsse
Meine Frage:
Bin ich hier wirklich im Unrecht?
Nach meinem Verständnis besagt § 19 UStG eindeutig, dass Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erheben und abführen müssen.
Laut meinem Finanzamt müsste eBay mir die in den letzten drei Jahren einbehaltene Umsatzsteuer rückwirkend erstatten.
Als Kleinunternehmer kann ich diese Umsatzsteuer selbst nicht vom Finanzamt zurückfordern, wodurch das Geld faktisch verloren ist – und offenbar auch künftig weiterhin falsch abgeführt wird.
Über sachliche Hinweise oder Erfahrungen wäre ich dankbar
Gelöst! Gehe zu Lösung.
14-12-2025 17:20
Du verkaufst digitale Güter.
Hier berechnet ebay Steuern - egal ob bei privaten oder gewerblichen Verkäufern.
Digitale Produkte sind herunterladbare Dateien oder andere auf elektronischem Weg gelieferte Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Software oder e-Books, Musik und Filme. Sofern diese Produkte jedoch auf einem Datenträger wie USB-Stick oder einer DVD versendet werden, gelten die Produkte als Waren.
eBay ist verpflichtet, die Umsatzsteuer auf den Verkauf dieser digitalen Produkte einzuziehen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Rechnung an den Käufer zu stellen. Stattdessen erhält der Käufer eine Rechnung mit Umsatzsteuer von eBay.
14-12-2025 15:49
Hallo,
welchen Verkaufsbericht meinst du denn? eBay hat in der Regel (außer bei Ausnahmen im Internationalen Verkauf) nichts mit der Mwst. beim Verkauf zu tun. Diese muss jeder Händler selbst beim Finanzamt melden und abführen.
Was eBay aber mit Mwst. berechnet, sind die Verkaufsgebühren- und Anzeigengebühren. Auf diese zahlst du zusätzlich die 19% Umsatzsteuer, vielleicht verstehst du also nur die Abrechnung falsch? Die zahlst du als Kleinunternehmer ganz normal wie jede Privatperson auch, kannst diese aber nicht absetzen, dafür eben die Vorteile beim Verkauf.
Dieses Jahr bin ich selbst noch Kleinunternehmer, deshalb sollten wir aktuell in ziemlich der gleichen Situation sein 🙂
Die Umsatzsteuer in den Angeboten selbst gibst du beim Erstellen eines Angebots selber an. Das Feld muss dementsprechend leer bleiben:
Viele Grüße
14-12-2025 15:51 - bearbeitet 14-12-2025 15:52
Hallo @pokeknightshop
Ich vermute du verwechselst da was.
Kann es sein, dass du die MwSt, die du an eBay bezahlen musst meinst.
eBay verlangt für seine Gebühren/Dienste MwSt, die du bezahlen musst. eBay ist kein Kleinunternehmen und stellt dir, so wie auch deine Lieferanten die MwSt in Rechnung 🤔
14-12-2025 16:47 - bearbeitet 14-12-2025 16:50
Es ist doch ganz einfach, wie die Vorschreiber es schon erwähnt haben.
ebay berechnet für die eigene Verkaufsprovision die Mehrwertsteuer.
Von Deinen Verkäufen behält ebay keine Mehrwertsteuer ein.
Die einzige Konstellation können digitale Artikel oder Verkäufe über die Landesgrenzen sein.
Was aber auch nicht immer richtig ist.
Ein Beispiel aus dem Alltag. Beim Tanken wird auch niemand dem Pächter sagen:
„Ich bin Kleinunternehmer und zahle keine Mehrwertsteuer.“
14-12-2025 17:20
Du verkaufst digitale Güter.
Hier berechnet ebay Steuern - egal ob bei privaten oder gewerblichen Verkäufern.
Digitale Produkte sind herunterladbare Dateien oder andere auf elektronischem Weg gelieferte Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Software oder e-Books, Musik und Filme. Sofern diese Produkte jedoch auf einem Datenträger wie USB-Stick oder einer DVD versendet werden, gelten die Produkte als Waren.
eBay ist verpflichtet, die Umsatzsteuer auf den Verkauf dieser digitalen Produkte einzuziehen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Rechnung an den Käufer zu stellen. Stattdessen erhält der Käufer eine Rechnung mit Umsatzsteuer von eBay.
14-12-2025 17:22
Schon mal vielen Dank an euch alle für eure Mühe!
Okay, Teil 1 habe ich verstanden.
eBay zieht auf seine eigenen erbrachten Leistungen (z. B. Verkaufsprovisionen) Umsatzsteuer, die eBay selbst an das Finanzamt abführt.
Für mich stellen diese Beträge somit Verkaufskosten dar, die ich ganz normal von meinem Gewinn abziehe.
Danke für die Erläuterung – das konnte mir bisher tatsächlich noch niemand so einfach und verständlich erklären! 😄
Teil 2 ist bei mir jedoch noch etwas unklar.
In meinen Angeboten ist das Feld MwSt. eigentlich leer gelassen.
– Am Freitag habe ich den eBay-Support kontaktiert; dort wurde mir mitgeteilt, es handele sich um einen Systemfehler.
– Heute habe ich erneut den Support kontaktiert. Diesmal hieß es, dass aktuell eine Umstellung bei digitalen Produkten erfolgt und dass beim Wiedereinstellen bzw. Neueinstellen von Artikeln automatisch die MwSt. im Angebot ergänzt wird.
Genau hier liegt für mich das Problem, da ich als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweise oder erhebe.
14-12-2025 17:26
Hier auch eine Beispielrechnung > Digitaler Verkauf innerhalb der Landesgrenze.
14-12-2025 17:30
14-12-2025 17:42
Jetzt wird ein Schuh draus!
Dann erkläre ich mir meine Antwort zu Teil 2 wie folgt:
eBay aktualisiert derzeit seine Angebote und implementiert bei digitalen Produkten die Umsatzsteuer nun vollautomatisch.
Die Steuer wird jedoch in meinem Fall (Kleinunternehmer) nicht von mir erhoben, sondern vom Käufer selbst geschuldet bzw. von eBay technisch abgewickelt.
Danke euch allen!
Mit vereinten Kräften habt ihr es geschafft, dass sogar ich es jetzt vollständig verstanden habe! 😄
14-12-2025 18:45
14-12-2025 19:12
14-12-2025 19:21
Ganz richtig ist das nicht ...
Die von ebay einbehaltene Mehrwertsteuer kannst Du Dir üblicherweise wieder zurückholen.
Dafür erwartet ebay, dass Du einmal monatlich eine Rechnung an ebay schreibst.
Ich habe allerdings keinen Link zu einem der Threads zur Verfügung, weil das Thema schon seit Frühjahr 2023 diskutiert wurde.
Eventuell hat einer der anderen Community-Teilnehmer das in seinen Lesezeichen.
Wir markieren aber einmal miriam@ebay , die das Thema mitdiskutiert hat und sicherlich in den ebay-Hilfsstellungen den passenden Link raussuchen kann.
14-12-2025 19:38
14-12-2025 20:08
15-12-2025 00:03 - bearbeitet 15-12-2025 00:04
@kenn-i-di-1 schrieb:
Digitale güter sind Angebote, die nicht in Paketen, Briefen, ect. versendet werden.
Z.B. Downloads, die per Mail verschickt werden und solche digitalen Waren sehe ich bei EDV solutions nicht.
Du kannst z.B. ein Buch verschicken oder aber auch als E-Book anbieten.
Ersteres fällt nicht unter die Regelung, das E-Book schon.
Genau. Solche waren sehen ich auch nicht. Also genau wie bei mir.
Warum hat dieser aber, INCL. MWST hinter den Preisen stehen, und ich nicht, obwohl wir beide Kleinunternehmer sind, und beide physische (also NICHT digitale) Artikel veräußern