15-11-2025 14:54
Hallo in die Runde.
Hier ein aktueller Fall:
Der Kunde kauft bei uns ein Schmuckstück und hat die Ware exakt wie beschrieben von uns erhalten. Die Sendung wurde durch UPS Saver Express voll versichert am 7.10. zugestellt. Am 16.10.hat der Käufer eine Rückgabe mit folgende Begründungeröffnet: gefällt nicht zusätzlich entspricht nicht der Beschreibung -zweites stimmt nicht. Der Anhänger ist exakt wie beschrieben. Hier wollte der Käufer die Kosten für den Rückversand per Wertkurier (zwischen 20 und 35.-€) nicht zahlen. Wir haben den Kunden darauf hingewiesen, dass mit der Begründung gefällt nicht der Rückversand zu Lasten des Käufers geht. Wir hatten auch mit dem Service von Ebay gesprochen. Dort wurde unsere Handlungsweises auch bestätigt und der Kunde von dort zum Rückversand auf seine Kosten aufgefordert. Hierzu gibt es in dem Vorgang diversen Schriftwechsel. Ein Rückversand ist nicht erfolgt. Der Kaufpreis wurde von Ebay einbehalten. Aum 31.10. sollte der Vorgang eigentlich zu unseren Gunsten geschlossen werden. Dies ist nicht erfolgt. Daraufhin hatte ich wieder Kontakt zum Kundendienst und erhielt die Auskunft, dass man dem Kunden nochmals eine Frist bis zum 11.11. für die Rückgabe einräumt. Dieser Fall wurde dann plötzlich am 6.11. von Ebay geschlossen, der Kaufpreis gutgeschrieben und ein neuer Streitfall geöffnet und der Kaufpreis selbstverständlich wieder einbehalten. Hier die Mitteilung von EBAY:
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Auch hier haben wir der Begründung widersprochen und den Fall nochmals geschildert.
Wir haben hier absolut korrekt gehandelt. Bei einem Widerruf innerhalb der gesetzlichen 14-Tagesfrist trägt der Käufer die Kosten für den versicherten Rückversand. Dies wurde auch bereits am 16.10. und an 6.11.mitgeteilt. Ein Rückversand ist nicht erfolgt.
Seit dem 6.11. haben wir nichts mehr über den Stand der Dinge gehört. Der Zahlungsdienstleister ist ja auch nicht unser Vertragspartner oder doch ?
Der Käufer hat das Schmuckstück noch immer und Ebay hat uns noch immer den Kaufpreis 1219.-€ einbehalten.
Eventuell kann sich hier einmal ein Mitarbeiter von Ebay diesen Vorgang anschauen.
Es kann doch nicht sein, dass wir nun ewig auf eine Entscheidung warten sollen.
Gruß aus Maintal und ein schönes Wochenende
Gerhard Jung
15-11-2025 15:01
Wenn der Bezahldienstleister involviert wurde ist ebay raus, das sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Ich befürchte ebay kann nichts für dich tun.
melina@ebay schaust du dennoch? Danke 🙂
15-11-2025 15:20
Hallo @wertvolles-guenstig.
Danke für die ausführliche Beschreibung. Ich habe den Fall gern für dich geprüft.
Der aktuell laufende Zahlungsgstreitfall wurde vom Käufer direkt bei seinem Zahlungsdienstleister eröffnet, nicht bei eBay. In solchen Fällen haben wir keinen direkten Einfluss auf den Ablauf oder die Entscheidung. Dadurch schließt sich der Fall bei eBay automatisch.
Wir empfehlen in solchen Fällen, den Status des Streitfalls im eBay-Konto unter "Zahlungsstreitfälle" zu verfolgen. Gern sende ich dir den direkten Link zu der Ansicht. Dort befinden sich auch die Fristen und eventuelle Anforderungen des Zahlungsdienstleisters.
Ich wünsche dir eine schnelle Klärung und ein schönes Wochenende.
@perfect-sally Danke für die Erwähnung
Liebe Grüße
Melina
15-11-2025 16:12
Hallo Melina,
danke für ihre schnelle Reaktion. Was ich nicht ganz verstehe: Hier ist der Zahlunggsdienstleister Klarna. Dieser übernimmt die Zahlungsabwicklung für Ebay und ist kein Vertragspartner des Verkäufers. Ich habe von dort auch bisher absolut noch nichts zu diesem Vorgang gehört. Der Käufer hat sich auch seit dem 16.10. nicht mehr bei uns gemeldet. Ich hatte ihm auf seine Frage wie er verschicken soll geantwortet und die Möglichkeiten aufgezeigt. Es ist nichts mehr passiert.
Der Servicemitarbeiter von Ebay hatte versprochen den Fall am 31.10 zu meinen Gunsten zu schließen.
Leider gibt dort jeder Mitarbeiter andere Auskünfte.
Gruß
Gerhard
15-11-2025 16:31
Hallo Gerhard,
sobald er Klarna / PayPal involviert ist, hat Ebay keine Möglichkeit mehr, zu agieren.
Wenn ein Stretifall eröffnet wurde, hast Du dort sicherlich die Möglichkeit zu antworten?
Was genau wird dort von Dir gefordert? In der Regel wird im Streitfall die Option angeboten, sich zu äußern.
Falls dem so ist, bitte unbedingt antworten und gewünschte Unterlagen oder etwaiges einreichen - sonst wird autoamtisch zu Gunsten des Käufers entschieden.
15-11-2025 21:22
Hallo @wertvolles-guenstig
bitte verlasse Dich in keinem Fall auf das was Dir irgendein Telefonheini bei Ebay sagt ! ! !
Das sind fast ausschließlich nur noch angelernte Hilfskräfte, die von Tuten und **Autsch** keine Ahnung haben !
Es sei denn Du hast einen Vorgesetzten-Anruf angefordert - dann kommt auch schon mal eine konkrete Aussage dabei raus - ist aber auch mit Vorsicht zu genießen !
Und ja, Du hast ungewollt in ein Rechtslücken-Wespennest getreten.
Wahr ist, Klarna ist nicht Dein Vertragspartner, genau so wenig wie es Paypal oder Deine Bank wäre.
Trotzdem entscheiden sie über Dein Geld und im schlimmsten Fall auch über den Verbleib Deiner Ware. Denn Du glaubst doch wohl nicht eine Sekunde lang das der Käufer das Schmuckstück freiwillig rausrückt, wenn er sein Geld wieder bekommen sollte oder ?
Und Ebay ist raus aus der Nummer, das stimmt leider.
Im schlimmsten Fall musst Du den Rechtsweg beschreiten, um wenigstens die Ware wieder zu bekommen.
Warte mal ab bis Klarna sich meldet, möglicherweise darfst Du dort wenigstens Deine Argumente vorbringen.
15-11-2025 21:53
Hallo Andy,
danke für deinen Kommentar. Ich werde noch ein paar Tage warten bis sich in dem Vorgang etwas tut. Dann werde ich wohl Anzeigegegen den Käufer stellen. Der spielt von Anfang an link und hofft wahrscheinlich, dass er den Schmuck behalten kann und die Zahlung von Klarna zurück erhält.
MfG
Gerhatd