04-05-2026 11:54
Hallo Zusammen, ich bin schon lange hier auf ebay und hatte nie das Problem, das sich jetzt zeigt beim Kauf einem Kaffeevollautomaten, eBay-Artikelnr.:397832461640. Seit wann räumt ein gewerblicher Verkäufer keinen Widerruf ein oder nimmt den Artikel nicht zurück, wenn so wie in meinem Fall der neue Kaffeevollautomat nicht funktioniert? Wir konnten ihn nicht mal testen, stattdessen verweist er auf den Hersteller.
Bei genauerem Hinsehen hat der Verkäufer sehr gute Bewertungen und für KEINE seiner Artikel räumt er Rückgabe ein. Das ist doch komisch...
Ich habe ihm den Kaffeevollautomat wieder zurück geschickt, auf eigene Kosten. Hoffe er schreibt den wenistens gut.
Was macht ihr in einem solchen Fall?
Danke schonmal für's Lesen.
hund
04-05-2026 12:00 - bearbeitet 04-05-2026 12:01
Ebay ist das leider völlig egal wenn Gewerbliche ihre Angaben falsch oder nicht rechtskonform angeben.
Wenn der Artikel defekt ist kann man ihn auf jeden Fall zurückgeben mann muss allerdings den korrekten Grund für die Rückgabe öffnen.
Und auf den Hersteller zu verweisen geht vielleicht zwecks Garantie aber dennoch haben die VK eine Gewährleistungspflicht.
Und eigentlich schaut man sich die VK auch VOR einem Kauf an und deren rechtliche Angaben.
04-05-2026 12:07 - bearbeitet 04-05-2026 12:20
Hallo @hund_maus1 ,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Bitte öffne auf jeden Fall trotzdem eine Rückgabeanfrage mit dem korrekten Rücksendegrund über eBay (Artikel zurückgeben). Lade dann dort bitte die Rücksendenummer hoch, damit wir dich im Rahmen des eBay-Käuferschutzes unterstützen und den Rückversand nachvollziehen können.
Liebe Grüße
Elke
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04-05-2026 12:15
Ich kann dir nur raten :
Kaufe einen Kaffeevollautomaten nur Vorort.
Und auch nur da,wo dir das Teil auch mal rpariert wird.
Kaffevollautomten brauchen regelmässige Wartung,sonst halten sie nicht lange und der Kaffee schmeckt irgendwann nicht mehr.
Nur wenn du selbst warten und reparieren kannst ist ein Kauf bei Ebay sinnvoll.
Und dann kannst du gleich einen defekten kaufen und selbst herrichten.
Der ist dann billig und du weisst was du hast.
04-05-2026 12:34
Danke für eure Antworten. Ich hatte den Verkäufer vorher gecheckt aber wohl nicht richtig wie man sieht. Man lernt nie aus 😉
06-05-2026 08:56
Hallo Elke, ich habe ebay Plus nicht gemacht. Ich bin mit dem Verkäufer in Kontakt und hoffe wir können die Rückgabe bald abschließen. Wenn es dann doch zu Problemen kommt dann melde ich mich hier noch mal. Danke
06-05-2026 08:59 - bearbeitet 06-05-2026 09:04
Hallo,
wann hat der Kauf denn stattgefunden? Wie Elke bereits erwähnt hast, musst du unbedingt eine Rückgabe - innerhalb der dafür vorgesehenen Frist - eröffnen. Sonst bist du mehr oder weniger dem "goodwill" des Händlers ausgeliefert.
Hierzu einfach in deine Kaufübersicht gehen - dort nebene der Transaktion "Weitere Aktionen" aufrufen und dann "Diesen Artikel zurückgeben".
Hierfür ist kein Ebay-Plus erforderlich.
06-05-2026 11:03
@perfect-sally schrieb:Ebay ist das leider völlig egal wenn Gewerbliche ihre Angaben falsch oder nicht rechtskonform angeben.
Wenn der Artikel defekt ist kann man ihn auf jeden Fall zurückgeben mann muss allerdings den korrekten Grund für die Rückgabe öffnen.
Und auf den Hersteller zu verweisen geht vielleicht zwecks Garantie aber dennoch haben die VK eine Gewährleistungspflicht.
Und eigentlich schaut man sich die VK auch VOR einem Kauf an und deren rechtliche Angaben.
Es ist Verkäufern sogar explizit nicht gestattet, sich durch Verweis auf den Hersteller und dessen Garantie aus der Verantwortung zu ziehen.
06-05-2026 11:21
Klar, aber wenn der VK es durch Nachrichten an die Kunden so weitergibt kann auch nicht gegen den VK vorgegangen werden, ausser vom Nachrichtenempfänger selbst.
Wenn ein VK sowas in seiner AB schreibt ist er ganz klar abmahngefährdet.