22-07-2020 07:01
@*lucky*2510 schrieb:
Ich habe einen Artikel offiziell für 1.,- euro ersteigert , darauf verlangt der Verkäufer einen Abbruch bzw hat diesen in die Wege geleitet. Muss ich diesem zu stimmen ? Ich hätte den Artikel natürlich gerne, und war der Meinung es würde ein verbindlicher Kaufvertrag vorliegen.
Wie handhabt ihr das ?
LG
Wenn es kein Einstellfehler war
gib mal die Artikelnummer an
ist es ein verbindlicher Kaufvertrag!
Die Ansprüche musst du aber selber durchsetzen @*lucky*2510