10-06-2021 13:15
@sony-212 schrieb:
Hallo, kann mir bitte jemand helfen? Ich habe eine Auktion 7 Tage gestartet, nach 2 Tagen musste ich den Verkauf abbrechen , weil das Telefon leider von der Ablage geflogen ist und ein Eck abgebrochen ist , kann ich ja dann so nicht mehr verkaufen . Was passiert dann ? Oder habe ich trotzdem Gebühren? Das Gebot das letzte war 356 Euro der Startpreis 350. Vielen Dank . Lg
Tagchen @sony-212
Deine Gebühren, die hier vermutlich nicht anfallen, könnten deine geringste Sorge sein, wenn der Höchstbietende zum Zeitpunkt des Abbruchs das Teil oder einen Ersatz oder Schadensersatz haben will.
Das ist nicht ganz einfach, weil der noch von EBay deine Anschrift anfordern müsste, aber eine rechtliche Grundlage hätte er.
Beim nächsten Verkauf: Fotografieren und in Watte packen...
Hallo!
@sony-212 Mir stellt sich die Frage: hast du den oder die Bieter darüber informiert?
Einfach abbrechen wäre nicht die feine englische Art.
Dinge, die man zum Verkauf eingestellt hat, hütet man wie einen Augapfel und mit dem 1.Gebot gehören sie einem quasi schon nicht mehr.
Ich denke du zahlst keine Provision, da nicht verkauft wurde.
Das schreibt eBay:
Es ist möglich, dass ein abgebrochener Kauf zu einem Mängelvermerk führt und sich auf Ihr Servicestatus-Level auswirkt.
Auf einen Blick
Bittet ein Käufer Sie den Kauf abzubrechen, hat das keinerlei Auswirkung auf Ihren Servicestatus. Vermeiden Sie jedoch als Verkäufer einen Kaufabbruch wegen eines nicht lieferbaren Artikels - das wird beispielsweise als Mangel gewertet und kann sich auf Ihren Servicestatus auswirken.