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Abholung = Selbstabholung, d.h. in Person ??

Hallo,

 

ich habe gestern einen Sessel gesteigert.

 

Als Versand ist "Abholung" angegeben.

 

Der Verkäufer steht auf dem Standpunkt, daß dies "Selbstabholung" = persönliche Abholung bedeute.

 

Zur Begründung führt er an, daß in der Email, die nach Auktionsende standardmäßig verschickt wird, "Selbstabholung" steht.

 

Ich habe "Abholung" so verstanden, daß es reicht, wenn ich jemanden beauftrage, der die Sache beim Verkäufer abholt, unter der Voraussetzung, daß dem Verkäufer keine zusätzliche Arbeit aufgebürdet wird, sprich: derjenige, der abholt, transportiert den Sessel ohne jegliche Mithilfe des Verkäufers zum Fahrzeug.

 

Nach Ablauf einer Auktion sollten die Bedingungen, unter denen Die Abholung zu erfolgen hat, nicht mehr geändert werden können durch einseitige Erklärung des Verkäufers.

 

Der Verkäufer verweigert die Kontaktdaten und hat mir nahegelegt, die Auktion rückgängig zu machen.

 

Das habe ich abgelehnt.

 

Wir sind dann so verblieben, daß er einen Fall bei Ebay eröffnet.

 

Dies ist nicht geschehen.

 

Ist bekannt, wie Ebay in solchen Fällen entscheidet?

 

Über eine Nachricht würde ich mich freuen.

 

Schöne Grüße

 

 

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