12-12-2020 11:36
@macki-1969 schrieb:
Liebe Community,
Wie ist es geregelt wenn ich einen gekauften/ersteigerten Artikel wegen des nahenden Lochdowns nicht abholen kann, bzw. dann erst mitte Januar oder Anfang Februar abholen kann.
Liebe Grüße
Tagchen, @macki-1969
wenn der Artikel nicht zu sperrig oder groß ist, könnte man auch darüber mit dem Vk sprechen, ob der Artikel dann nicht doch versandt werden kann.
macki-1969 schrieb:
Liebe Community,
Wie ist es geregelt wenn ich einen gekauften/ersteigerten Artikel wegen des nahenden Lochdowns nicht abholen kann, bzw. dann erst mitte Januar oder Anfang Februar abholen kann.
Liebe Grüße
Artikel sind umgehend zu zahlen bzw. zeitnah abzuholen, es sei denn, der Verkäufer schreibt was anderes im Angebot
wenn das aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich ist, klärt man das VOR dem Kauf oder einer Gebotsabgabe mit dem Verkäufer, ansonsten hat man auch als Käufer den Kaufvertrag wie rechtlich vorgesehen zu erfüllen
Hallo @macki-1969
AHA, wieder mal einer der wegen des "Lochdowns" (Lockdowns) nicht abholen kann.
Du musst beim abholen keineswegs Kontakt mit dem Verkäufer haben.
Das lässt sich auch Kontaktlos regeln.
PS: Bleibst du jetzt während des Lockdowns wirklich in der Buden und
verlässt dies nicht?
Dann viel Spaß