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Abholung eines ersteigerten Artikels

Liebe Community,
Wie ist es geregelt wenn ich einen gekauften/ersteigerten Artikel wegen des nahenden Lochdowns nicht abholen kann, bzw. dann erst mitte Januar oder Anfang Februar abholen kann.

Liebe Grüße

Akzeptiert Lösungen (1)

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@macki-1969  schrieb:
Liebe Community,
Wie ist es geregelt wenn ich einen gekauften/ersteigerten Artikel wegen des nahenden Lochdowns nicht abholen kann, bzw. dann erst mitte Januar oder Anfang Februar abholen kann.

Liebe Grüße

 

 

Tagchen, @macki-1969 

 

wenn der Artikel nicht zu sperrig oder groß ist, könnte man auch darüber mit dem Vk sprechen, ob der Artikel dann nicht doch versandt werden kann.

Antworten (2)

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macki-1969  schrieb:

Liebe Community,
Wie ist es geregelt wenn ich einen gekauften/ersteigerten Artikel wegen des nahenden Lochdowns nicht abholen kann, bzw. dann erst mitte Januar oder Anfang Februar abholen kann.

Liebe Grüße

@macki-1969 

 

Artikel sind umgehend zu zahlen bzw. zeitnah abzuholen, es sei denn, der Verkäufer schreibt was anderes im Angebot

 

wenn das aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich ist, klärt man das VOR dem Kauf oder einer Gebotsabgabe mit dem Verkäufer, ansonsten hat man auch als Käufer den Kaufvertrag wie rechtlich vorgesehen zu erfüllen

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @macki-1969 

 

AHA, wieder mal einer der wegen des "Lochdowns" (Lockdowns) nicht abholen kann.

 

Du musst beim abholen keineswegs Kontakt mit dem Verkäufer haben.

 

Das lässt sich auch Kontaktlos regeln.

 

PS: Bleibst du jetzt während des Lockdowns wirklich in der Buden und

 

verlässt dies nicht?

 

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