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Abzug von der Rückerstattung nicht gerechtfertigt

Ich habe eine Ware zurückgesandt. Verkäufer bemängelt, dass das Siegel von Karton entfernt wurde (wie sollte ich den Karton dann öffnen?). Der Karton soll beschädigt sein (war bereits bei der Lieferung, habe den Riss überklebt). Musste Verpackungsmaterial neu zuschneiden, da ich sonst die Ware nicht mehr sicher hätte einpacken können. Leider habe ich auch vergessen, die persönlichen Daten im Display des E-Scooter zurückzusetzen. Der Verkäufer hat nun rd 1/3 vom Kaufpreis nicht erstattet. OK?
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1 ANTWORT 1

Betreff: Abzug von der Rückerstattung nicht gerechtfertigt

Wenn der Artikel nicht in dem Zustand zurückgegeben wird wie er den Verkäufer verlassen hat können Abzüge vorgenommen werden!

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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