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Achtung: Ebay schließt Fall einfach - obwohl es Aktivität zwischen Käufer und Verkäufer gibt

Hallo!
Falls Ihr einen Fall z.B. wegen eines nicht erhaltenen Artikels öffnet und dann zwecks Klärung* nur mit dem Verkäufer Nachrichten austauscht wird der Fall trotzdem wegen der 21 Tage "ohne Aktivität" geschlossen, auhc wenn die letzte Nachricht erst ein paar Tage als ist. Das finde ich persönlich erschütternd und den Zweck verfehlend, denn wenn so eine Klärung eine Weile dauert verliert man jede Käuferschutz-Möglichkeit, wenn in der Zwischenzeit auch die Frist von Paypal abgelaufen ist. 

*in meinem Fall bleibt weiter unklar, warum GLS ein Paket als zugestellt markiert, wenn es uns nie erreicht hat. Eine offenbar gefälschte Unterschrift wurde uns auch schon gezeigt.  Eine Klärung, auch zusammen mit dem Versender dauert dann nun mal gerne länger als 21 Tage. 

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Hallo @audiokrat 

 

die Frist bei Paypal kann kaum abgelaufen sein, denn die dauert mindestens bis 180 Tage nach Kauf.

Aaaaber... Paypal haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Ware, das steht in den Richtlinien auch ausdrücklich drin.

Wenn also eine Sendungsnummer angegeben wurde und auch ein Zustellnachweis vorliegt, habt ihr schlechte karten.

Anonymous
Nicht anwendbar

@audiokrat  schrieb:

Hallo!
Falls Ihr einen Fall z.B. wegen eines nicht erhaltenen Artikels öffnet und dann zwecks Klärung* nur mit dem Verkäufer Nachrichten austauscht wird der Fall trotzdem wegen der 21 Tage "ohne Aktivität" geschlossen, auhc wenn die letzte Nachricht erst ein paar Tage als ist. Das finde ich persönlich erschütternd und den Zweck verfehlend, denn wenn so eine Klärung eine Weile dauert verliert man jede Käuferschutz-Möglichkeit, wenn in der Zwischenzeit auch die Frist von Paypal abgelaufen ist. 

*in meinem Fall bleibt weiter unklar, warum GLS ein Paket als zugestellt markiert, wenn es uns nie erreicht hat. Eine offenbar gefälschte Unterschrift wurde uns auch schon gezeigt.  Eine Klärung, auch zusammen mit dem Versender dauert dann nun mal gerne länger als 21 Tage. 


Tagchen @audiokrat 

 

Solltest du per Überweisung gezahlt haben, ist eine Fallöffnung reine Makulatur. Man kann gar nicht an den Käuferschutz übergeben. Und wenn doch, wird der Fall geschlossen.

 

Aber auch im Falle einer abgesicherten Zahlung gibt es immer dann Probleme, wenn der Sendungsverlauf anzeigt, dass die Sendung zugestellt worden ist.

Das scheint in deinem Fall so zu sein.

In Deutschland reicht der "proof of shipping" bei Paypal z.B. auf, wenn die Sendungsverfolgung online einsehbar ist und die Ware als zugestellt gilt.

Das ergibt eigentlich auch Sinn.

 

Ist dein VK gewerblich kannst du unabhängig von EBay natürlich eine erneute Lieferung verlangen. Dazu wollen die oftmals so etwas wie eine Erklärung an Eides statt (ich weiß... eigentlich formal Käse ohne Behörden) und eine Strafanzeige wegen Diebstahls/Unterschlagung.

 

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