03-02-2021 11:54
@jurisabrina schrieb:
Hallo, der Verkäufer hat direkt nach der Ersteigerung verschickt. Schön und gut aber so schnell bin ich mit der Bezahlung nicht. Jetzt droht sie mit Mahnverfahren, dabei ist der Artikel mittlerweile ja bezahlt!!
Was kann ich tun?
Sie hat mir Nachrichten mit angeblichen Fallnummern des Mahnverfahrens geschickt. Kann das wirklich sein? Kontaktiert nicht eigentlich erst ebay den Käufer?
Tagchen @jurisabrina
Erst einmal ist es doch nett, wenn ein Verkäufer die Ware in vollem Vertrauen in dich und dein Profil einfach mal losschickt. Das ist aber keine Aufforderung, sich mit dem Zahlen extra Zeit zu lassen oder es gar ganz zu vergessen.
Manche meinen, ein Mahnverfahren bzw. Mahnbescheid sei sofort ohne Lieferung möglich, weil der K wegen der Klausel zur sofortigen Zahlung hopplahopp in Verzug sei, andere meinen, es müsse vorher brav eine datierte Frist (ca. 14 Tage) gesetzt werden und ohne Lieferung ginge nichts (fehlende Gegenleistung).
In deinem Fall kann der aber mahnen, weil er die Gegenleistung ja schon erbracht hat.
Ärgern würde ich mich an seiner Stelle auch.
Was ich nicht so schön finde, ist das Profil dieses Verkäufers bzw. einige Vorgänge beim Bebieten/Verkaufen und Wiedereinstellen.
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/203204251566?item=203204251566&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/203213361838?item=203213361838&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/203221233044?item=203221233044&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/203245748978?item=203245748978&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Und natürlich wieder eingestellt.
Auch bei deinem Kauf durfte der Kandidat mit den 210 Bewertungen natürlich nicht fehlen.
Ich könnte im Strahl...
Andersrum geht das natürlich auch super gut.
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/233768312963?item=233768312963&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Ob der nur den Streitfall oder wirklich ein Mahnverfahren meint, erkennst du an der übermittelten Ziffer.
Eine Geschäftsnummer für ein Mahnverfahren hat einen bestimmten Aufbau.
Vorne steht das Jahr, also aus diesem Jahr eine 21. Dann folgt ein Bindestrich und dahinter eine siebenstellige Ziffer. Das ist dann die fortlaufende Zahl der Anzahl aller Mahnverfahren innerhalb des angefangenen Jahres... da ist man also noch ganz am Anfang... das Jahr ist noch jung.
Dann wieder ein Bindestrich und eine zweistellige Ziffernfolge, die (Anzahl der Anträge plus Prüfziffer).
Je nach Art und Erstellung des Bescheides kann dann noch ein weiterer Bindestrich und ein Buchstabe folgen oder eben auch nichts.
@jurisabrina schrieb:
Hallo, der Verkäufer hat direkt nach der Ersteigerung verschickt. Schön und gut aber so schnell bin ich mit der Bezahlung nicht. Jetzt droht sie mit Mahnverfahren, dabei ist der Artikel mittlerweile ja bezahlt!!
Was kann ich tun?
Sie hat mir Nachrichten mit angeblichen Fallnummern des Mahnverfahrens geschickt. Kann das wirklich sein? Kontaktiert nicht eigentlich erst ebay den Käufer?
Tag.... was heisst, so schnell bist du nicht?
§ 7 Satz 9 Vertragsschluss
Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.
Und deine neutrale Bewertung ist ne Frechheit, ich hoffe, der VK weiss sich zu wehren.
@jurisabrina schrieb:
Hallo, der Verkäufer hat direkt nach der Ersteigerung verschickt. Schön und gut aber so schnell bin ich mit der Bezahlung nicht. Jetzt droht sie mit Mahnverfahren, dabei ist der Artikel mittlerweile ja bezahlt!!
Was kann ich tun?
Sie hat mir Nachrichten mit angeblichen Fallnummern des Mahnverfahrens geschickt. Kann das wirklich sein? Kontaktiert nicht eigentlich erst ebay den Käufer?
Wann hast Du denn bezahlt? Ist das Geld auch angekommen?
Hast du einen Nachweis an den Verkäufer übersendet?
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Zahlungen bei ebay sind sofort fällig. Der Kauf war am 10.01.
Und um ein "echtes" (gerichtliches) Mahnverfahren einzuleiten, braucht man ebay nicht. Dafür leitet man ein gerichtliches Mahnverfharen beim Mahngericht ein. Das geht inzwischen sogar online. Oder man lässt das einen Anwalt machen.
Bei ebay kann man höchstens einen nicht bezahlten Artikel melden. Sollte der Verkäufer das gemacht haben, hast du darüber auch eine Nachricht von ebay bekommen. Der Fall sollte auch bei Deinem gekauften Artikel angezeigt werden. Und nein, ebay kontaktiert nicht erst den Käufer. Ebay ist das nämlich egal, ob Du bezahlst oder nicht. Dein Vertragspartner ist der Verkäufer. Und der kann ab 4 Tage nach dem Kauf einen Fall öffnen.