09-05-2021 18:44
Hallo Zusammen,
ich würde gerne Euere Meinung zu folgendem Problem wissen.
Ich habe ein Tamron Obejktiv verkauft, welches ohne Probleme bei mir bis zuletzt funktionierte.
Beim Käufer wies das Objektiv und bestimmten Bedingungen einen Fehler auf. Ich habe angeboten, dass er den Artikel zurücksenden kann (hatte zuvor Rücknahme, etc. als Privatverkäufer ausgeschlossen) und falls es bei mir funktioniert, dass ich ihm das Geld erstatte. Jetzt hat der Artikel auch bei mir einen Fehler und möchte ihm das Geld natürlich nicht erstatten, da vorher i.o. jetzt defekt. Habe ihm aus Kulanz einen Kompromiss angeboten, den er ablehnte. Jetzt droht er mit Anwaltund Strafanzeige.
Bin ich verpflicht, den Kaufpreis zu ersetzten? Ich denke eigentlich nicht (nach BGB und Rechtsprechung).
Wie seht ihr das?
Vielen Dank.
Hi @steefen76 ,
wenn du einen funktionierenden Artikel verkaufst, ist es deine Pflicht, dafür zu sorgen, dass er beim K heil ankommt.
Hand aufs Herz: Hast du das Ding so gut verpackt, dass du den Karton guten Gewissens mehrmals aus Brusthöhe hättest fallen lassen können? Das verlangen die AGB sämtlicher Versender ...
Im Idealfall gehört das Objektiv in einen genau passenden Karton, dann ein zweiter Karton, der an allen sechs(!) Seiten mehrere Zentimeter dick mit Versandchips gefüllt ist rund um den kleinen Karton ... so, dass nichts mehr raschelt oder nachgibt, wenn der Deckel drauf ist.
Servus @willauchmeinensenfdazugeben, danke für Deine rasche Antwort. Das Objektiv war im Originalkarton und dann in einem Paket eingepackt und entsprechend geschützt drumherum. Ich denke, dass dies somit gut verpackt wurde und was möglich war. Schliesslich hat der Käufer den 4,90€ Versand gewählt. In einem großen Paket kann man es natürlich noch besser schützen.
Grüße