am 11-06-2021 10:23 - zuletzt bearbeitet am 11-06-2021 10:26 von pat
Liebe Community, leider hatte ich bisher keine Zeit mich intensiver mit dem Problem zu beschäftigen und da es "nur" um einen Warenwert von wenigen Euro geht, habe ich es bisher nicht weiter verfolgt. Allerdings geht es mir ums Prinzip, daher nun meine Frage, was ich machen soll. Chronologischer Ablauf:
1. Ich habe vor fast einem Jahr(27.06.2020) ein Mauspad beim Verkäufer "hn-reselling_shop" im Wert von 8,99 Euro(10,98 inklusive Versand) bestellt.
2. Ich habe sofort mit Paypal bezahlt. Da ich damals viel um die Ohren hatte, geriet das Ganze bei mir in Vergessenheit.
3. Im Oktober fiel mir dann auf, dass ich das Teil gar nie bekommen hatte. Ich habe dann über die Handyapp einen Screeshot gemacht(siehe Anhang, in den Details der Originalgrafik sehe ich den 20.10.2020 als Erstellungsdatum), und den Verkäufer kontaktiert. Komischerweise waren die Bestellungsdetails, wenn ich mein Konto über den Browser aufrief noch weniger informativ. Da stand nur "versandt".
4. Als ich nach etwa einer Woche noch keine Antwort vom Verkäufer hatte, habe ich einen "Fall" über mein Ebay-Konto aufgemacht. Dann reagierte der Verkäufer endlich und beteuerte, er hätte das Mauspad verschickt. Er würde daher nun bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen und mir "natürlich Ersatz liefern", wenn es sich als wahr herausstellt, dass ich es nicht bekommen hätte. Über diese Nachforschung lief die Frist des Ebay-Falls aus und er wurde geschlossen. Auf Hinweis an den Verkäufer, dass ich jetzt was tun müsse, vertröstete er mich, dass wir das "auch ohne E-Bay-Fall zufriedenstellend lösen" würden...
5. Als wieder monatelang nichts passierte, fragte ich dann wieder mal nach und der Verkäufer teilte mir nochmal mit, dass er noch keine Antwort von der Post hätte und dass ich mich weiter gedulden müsse.
6. Als ich ihn dann im März dieses Jahres nochmal angeschrieben habe, hat er wieder nicht mehr geantwortet, sodass ich ihm dann eine Negativbewertung gegeben habe.
7. E-Bay-seitig sind meine Möglichkeiten nun ausgeschöpft und es steht mir nur noch die Option zur Verfügung, dass ich den Verkäufer kontaktieren soll, aber wenn da immer nichts zurück kommt...
Gibt es seitens der Community Ratschläge, was ich noch tun soll/kann/darf? Ich meine klar sind es "nur" 11 Euro, aber irgendwie gehts mir ums Prinzip.
Grüße,
Hallo,
wenn es dir um das Prinzip geht, könntest du dem Verkäufer ein Anwaltsschreiben zu kommen lassen. Wer hier die Kosten tragen muss, weiss ich nicht.
Es spielt auch keine Rolle was der Nachforschungsantrag ergibt, als gewerblicher Verkäufer ist er für den Versand verantwortlich.
Deine negative Bewertung wurde wahrscheinlich gelöscht.
Die anhängende Grafik an den originalen Post wurde mir entfernt. Vermutlich weil da mein Name(nicht die Adresse) stand. Daher hänge ich sie nun nochmal ohne Namen an, obwohl dieser in Deutschland so häufig ist, dass er durchaus gezeigt hätte werden können.
@fori0815. Klar muss ich es abhaken, aber es bleibt dennoch ein fader Beigeschmack, weil ich sowas, in den 20 Jahren, in denen ich bei Ebay aktiv bin noch nicht erlebt habe! Ob meine Zeitangaben so genau stimmen, kann ich leider nicht belegen, da ja auch die Nachrichten offenbar nach 6 Monaten gelöscht werden, wenn man sie nicht archiviert. Den Hergang habe ich aber korrket beschrieben: bestellt, sofort bezahlt, angeblich sofort versendet, kam nicht, hingehalten sodass das Ebay-Prozedere ausgehebelt wurde und nun stehe ich da und kann nichts mehr tun. Im Übrigen hat es mich schon während des "geöffneten Falls" aufgeregt, dass es da zum Beispiel keine Möglichkeit gibt, den Fall länger offen zu halten. Kundenkontakt war nicht transparent möglich. Und zu guter Letzt bekomme ich aus der Community von einem "Experten" mit ganzen 13 Transaktionen(nix für ungut) eine Klatsche nach dem Motto "selber schuld" und "lügst Du nicht vielleicht doch!?"
Eine herbe Enttäuschung...nach bald 20 Jahren Mitgliedschaft
Google einfach mal "Forenaccount", wenn dich meine Bewertungszahl stört.
Das ganze Käuferschutzprocedere wird bei ebay nicht ewig "offen gehalten". Du hast normalerweise 30 Tage Zeit, einen nicht erhaltenen Artikel zu melden. Diese Frist hast ja nun Du "verschlafen", nicht der Verkäufer und nicht ebay.
Der Versand ist sicher als Warensendung oder Brief erfolgt. Deswegen gibt es halt keine Sendungsnummer. Da darf es auch dem Verkäufer "komisch" vorkommen, wenn Dir erst nach Monaten auffällt, dass Du keine Ware bekommen hast. Anfangs hat er ja noch reagiert. Und dann hast du wieder Monate gewartet, bevor Du erneut Kontakt aufgenommen hast. Zu dem Zeitpunkt war der Verkäufer auf ebay gar nicht mehr aktiv.
Ich bezweifle nicht, dass Du zu lange gewartet hast und auch nicht, dass Du keine Ware bekommen hast und jetzt sauer bist, weil "nichts mehr geht". Der Teil Deiner Geschichte mit dem Fall und der Bewertung kann aber einfach nicht so stimmen, wie Du das erzählt hast, weil das bei ebay so technisch nicht geht.
Dass du nun auf dem Schaden sitzen bleibst, lag letztlich an Dir, weil Du eben nicht zeitnah die fehlende Ware reklamiert hast.
@sidewinderpeter schrieb:Liebe Community, leider hatte ich bisher keine Zeit mich intensiver mit dem Problem zu beschäftigen und da es "nur" um einen Warenwert von wenigen Euro geht, habe ich es bisher nicht weiter verfolgt. Allerdings geht es mir ums Prinzip, daher nun meine Frage, was ich machen soll. Chronologischer Ablauf:
1. Ich habe vor fast einem Jahr(27.06.2020) ein Mauspad beim Verkäufer "hn-reselling_shop" im Wert von 8,99 Euro(10,98 inklusive Versand) bestellt.
2. Ich habe sofort mit Paypal bezahlt. Da ich damals viel um die Ohren hatte, geriet das Ganze bei mir in Vergessenheit.
3. Im Oktober fiel mir dann auf, dass ich das Teil gar nie bekommen hatte. Ich habe dann über die Handyapp einen Screeshot gemacht(siehe Anhang, in den Details der Originalgrafik sehe ich den 20.10.2020 als Erstellungsdatum), und den Verkäufer kontaktiert. Komischerweise waren die Bestellungsdetails, wenn ich mein Konto über den Browser aufrief noch weniger informativ. Da stand nur "versandt".
4. Als ich nach etwa einer Woche noch keine Antwort vom Verkäufer hatte, habe ich einen "Fall" über mein Ebay-Konto aufgemacht. Dann reagierte der Verkäufer endlich und beteuerte, er hätte das Mauspad verschickt. Er würde daher nun bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen und mir "natürlich Ersatz liefern", wenn es sich als wahr herausstellt, dass ich es nicht bekommen hätte. Über diese Nachforschung lief die Frist des Ebay-Falls aus und er wurde geschlossen. Auf Hinweis an den Verkäufer, dass ich jetzt was tun müsse, vertröstete er mich, dass wir das "auch ohne E-Bay-Fall zufriedenstellend lösen" würden...
5. Als wieder monatelang nichts passierte, fragte ich dann wieder mal nach und der Verkäufer teilte mir nochmal mit, dass er noch keine Antwort von der Post hätte und dass ich mich weiter gedulden müsse.
6. Als ich ihn dann im März dieses Jahres nochmal angeschrieben habe, hat er wieder nicht mehr geantwortet, sodass ich ihm dann eine Negativbewertung gegeben habe.
7. E-Bay-seitig sind meine Möglichkeiten nun ausgeschöpft und es steht mir nur noch die Option zur Verfügung, dass ich den Verkäufer kontaktieren soll, aber wenn da immer nichts zurück kommt...
Gibt es seitens der Community Ratschläge, was ich noch tun soll/kann/darf? Ich meine klar sind es "nur" 11 Euro, aber irgendwie gehts mir ums Prinzip.
Grüße,
Nach 4 oder 5 Monaten kann man bei ebay keinen Fall mehr aufmachen.
Nach 9 Monaten man den Verkäufer nicht mehr bewerten. Die Bewertungsfrist beträgt 60 Tage ab Kauf.
Irgendwas stimmt an Deiner Geschichte nicht.
Ansonsten: Abhaken. Der Verkäufer hat nichts mehr zum Verkauf eingestellt und das schon länger. Einklagen wirst Du die knapp 11,- € nicht und über ebay erreichst du nach fast einem Jahr eh nichts mehr. Auch nicht aus Prinzip.