17-11-2025 16:30
Ich habe am 11. diesen Monats mehrere Artikel gekauft und diese sollten bis heute geliefert worden sein.
Vorab habe ich im Shop angefragt, ob mehr als die angebotenen Leisten vorrätig sind, diese wurden daraufhin aktualisiert und erhöht, sodass ich die Bestellung auslösen konnte.
Hintergrund noch dazu, dass der gleiche Händler eine I-Seite bereibt, wo die Lieferung auch erst säter nach dem Kauf verlängert wurde, wegen Lieferproblemen Vorätigkeit oder was auch immer. Wusste ich bis zum Zeitpunkt der Nachricht über die Nichtlieferung über Ebay nicht, dass dies der selbe Verkäufer ist.
Nun zu eurer Entscheidung:
Kein Grundsatzverstoß, wenn ich Ware verkaufe, dienicht in der angegebenen Frist verschickt werden kannn?
Na dann steht ja Tür und Tor offen, für Betrug am Kunden.
17-11-2025 19:26
@19master71 schrieb:
Kein Grundsatzverstoß, wenn ich Ware verkaufe, dienicht in der angegebenen Frist verschickt werden kannn?
Na dann steht ja Tür und Tor offen, für Betrug am Kunden.
Hallo @19master71 ,
zumal das Angebot ist ja wohl korrekt, daher war ein melden des Angebotes ansich falsch.
Es gibt durchaus Artikel, die auf Vorbestellung gekauft werden können.
Aber auch bei diesen muss sich dann an das hinterlegte Lieferdatum gehalten werden.
Das Vorgehen des Verkäufers ist nicht korrekt, da stimme ich zu.
Du müsstest dann ggf. den Shop/Mitglied melden - und nicht den Artikel.
Tür und Tor für Betrug steht nicht offen, du bist ja mit dem Käuferschutz abgesichert.
Fall eröffnen wegen Nichterhalt und fertig. Zumindest landet sowas dann auch negativ in Verkäuferstatistik.
17-11-2025 17:20
Hoffe so kann ich meine Anfrage untermauern ohne dass es wieder gelöscht wird.
Ich hoffe so kann ich mein Anliegen untermauern, ohne dass es wieder gelöscht wird.