Ich habe am 11. diesen Monats mehrere Artikel gekauft und diese sollten bis heute geliefert worden sein.
Vorab habe ich im Shop angefragt, ob mehr als die angebotenen Leisten vorrätig sind, diese wurden daraufhin aktualisiert und erhöht, sodass ich die Bestellung auslösen konnte.
Hintergrund noch dazu, dass der gleiche Händler eine I-Seite bereibt, wo die Lieferung auch erst säter nach dem Kauf verlängert wurde, wegen Lieferproblemen Vorätigkeit oder was auch immer. Wusste ich bis zum Zeitpunkt der Nachricht über die Nichtlieferung über Ebay nicht, dass dies der selbe Verkäufer ist.
Nun zu eurer Entscheidung:
Kein Grundsatzverstoß, wenn ich Ware verkaufe, dienicht in der angegebenen Frist verschickt werden kannn?
Na dann steht ja Tür und Tor offen, für Betrug am Kunden.