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Der Käufer holt die bezahlte Ware nicht ab und behauptet das er sich alle Zeit der Welt lassen könnte, da wir keine Lagergebühren verlangen könnten. Stimmt das? Der Tisch, um den es geht, steht seit 2 Wochen bei uns im Wohnzimmer. Der geplante Abholtermin ist geplatzt, aber das kann doch nicht zu unseren Lasten gehen.

Artikelnummer: 284003551219

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@wbl.glasergesellin  schrieb:

Der Käufer holt die bezahlte Ware nicht ab und behauptet das er sich alle Zeit der Welt lassen könnte, da wir keine Lagergebühren verlangen könnten. Stimmt das? Der Tisch, um den es geht, steht seit 2 Wochen bei uns im Wohnzimmer. Der geplante Abholtermin ist geplatzt, aber das kann doch nicht zu unseren Lasten gehen.

Artikelnummer: 284003551219


Solange du keine Frist setzt, kannst du weder anderweitig verkaufen noch was anderes mit dem Teil tun.

 

Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?

 

Im privaten Umfeld können auch keine Lagerkosten entstehen, nur wenn du das Teil woanderst kostenpflichtig unterbringst, das müsste aber zwingend vorher angekündigt werden!

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