Automatisches Wiedereinstellen
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11-12-2020 19:15
Wer es vorher nicht weiß, tappt in eine üble Schleife:
"Wir stellen Ihren Artikel bei Nichtverkauf bis zu 7 Mal kostenlos wieder ein."
Diese nicht gewünschte Option aktiviert sich, ohne dass man aktiv diese Option wählt! Und man kann diese Schleife auch nicht mehr abstellen. Ebay baut hier für alle, die das zu spät merken, eine vielleicht gar nicht erwünschte automatische Verlängerung des gewünschten Angebotszeitraums ein. Aus dieser Schleife gibt es keinen Ausweg, wenn ich das richtig sehe.
Aber solange diese Schleife läuft - max. 7x5 Tage = 35 Tage! bei Nichtverkauf über ebay, bin ich verpflichtet, den Artikel zu den eingestellten Bedingungen vorzuhalten. Ich kann den Artikel in dieser Zeit weder auf "sofort kaufen" umstellen, noch das Angebot beenden. Ich kann lediglich den Kaufpreis reduzieren.
Das ist ein Unding, denn ich werde von ebay daran gehindert, den Artikel nach dem ersten Turnus woanders anzubieten oder auch an einen sonstigen auf anderem Weg kennengelernten Käufer zu veräußern. Würde ich das tun, könnte mich jeder Bieter gerichtlich verklagen und bekäme nach geltender Spruchpraxis recht und deutlichen Schadensersatz.
HALLO EBAY - ich habe das bereits telefonisch mit einer Mitarbeiterin durchgesprochen - wo bleibt die Reaktion?
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Hallo @vogel222
Und verwende in Zukunft am PC das Erweiterte Formular. >
https://bulksell.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?SingleList&sellingMode=AddItem
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@vogel222 schrieb:Wer es vorher nicht weiß, tappt in eine üble Schleife:
"Wir stellen Ihren Artikel bei Nichtverkauf bis zu 7 Mal kostenlos wieder ein."
Diese nicht gewünschte Option aktiviert sich, ohne dass man aktiv diese Option wählt! Und man kann diese Schleife auch nicht mehr abstellen. Ebay baut hier für alle, die das zu spät merken, eine vielleicht gar nicht erwünschte automatische Verlängerung des gewünschten Angebotszeitraums ein. Aus dieser Schleife gibt es keinen Ausweg, wenn ich das richtig sehe.
Aber solange diese Schleife läuft - max. 7x5 Tage = 35 Tage! bei Nichtverkauf über ebay, bin ich verpflichtet, den Artikel zu den eingestellten Bedingungen vorzuhalten. Ich kann den Artikel in dieser Zeit weder auf "sofort kaufen" umstellen, noch das Angebot beenden. Ich kann lediglich den Kaufpreis reduzieren.
Das ist ein Unding, denn ich werde von ebay daran gehindert, den Artikel nach dem ersten Turnus woanders anzubieten oder auch an einen sonstigen auf anderem Weg kennengelernten Käufer zu veräußern. Würde ich das tun, könnte mich jeder Bieter gerichtlich verklagen und bekäme nach geltender Spruchpraxis recht und deutlichen Schadensersatz.
HALLO EBAY - ich habe das bereits telefonisch mit einer Mitarbeiterin durchgesprochen - wo bleibt die Reaktion?
So lange Du keine Gebote hast, kannst Du das Angebot jederzeit beenden. Dann wird es auch nicht mehr wieder eingestellt, es sei denn Du machst das selbst.