Awv - Meldepflicht
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11-12-2020 11:51
Mit: awv Meldepflicht beachten, warum?
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Halte dich mal an die Regeln und Grundsätze bei ebay, @vo.mo-75 du hast gerade mal 3 Käufe abgewickelt aber bereits 16 Mal Auktionen zerschossen
Wann darf ich Gebote zurücknehmen?
Ein Gebot darf z. B. ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn:
- Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z. B. EUR 1000,00 statt EUR 10,00 . In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab
- sich die Beschreibung eines Artikels nach Ihrer Gebotsabgabe wesentlich verändert hat
Es ist nicht zulässig Gebote zurückzunehmen, wenn
- Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben
- Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können
- Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten
Wenn Sie ein Gebot zurücknehmen, werden alle Gebote gestrichen, die Sie bisher abgegeben haben. Möchten Sie also einen Gebotsfehler berichtigen, müssen Sie im Anschluss erneut mit dem korrekten Betrag bieten.
Die Gesamtzahl Ihrer Gebotsrücknahmen in den letzten 12 Monaten wird in Ihrem Bewertungsprofil verzeichnet, unabhängig davon, ob die Rücknahme zulässig oder nicht zulässig war.
Wenn Sie missbräuchlich Gebote zurücknehmen, kann das zum Ausschluss vom Handel auf eBay führen. Bitte lesen Sie dazu auch unsere AGB.
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vo.mo-75 schrieb:
Ich habe 0,01 € von eBay überwiesen bekommen,
Mit: awv Meldepflicht beachten, warum?
Du bekommst 1 Cent überwiesen, wenn Du eine Bankverbindung für die Lastschrift der eBay-Gebühren hinterlegst (bzw. die Bankverbindung änderst), dadurch verifziert eBay das Konto
das mit der Meldepflicht steht dort, weil sich das Konto von eBay im Ausland befindet (sieht man ja auch an der IBAN) - meldepflichtig sind Beträge aber erst über 12.500 Euro
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kannst du ignorieren. Die Ü ist um dein Konto zu verifizieren
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