04-01-2026 11:47
04-01-2026 13:31
Rechtlich gesehen, hebt die Erstattung einen Kaufpreises auch nicht den Kaufvertrag auf.
Mit einer Erstattung wäre in erster Linie erst mal nur die Zahlung des Kunden gescheitert.
Den Rücktritt musst du dem Käufer dann aber noch schriftlich bestätigen.
Und wenn du häufig abbrichst, gibt es Mängeleinträge seitens ebay und ggf. auch negative Bewertungen.
Deine Vorgehensweise wäre nicht zielführend.
04-01-2026 12:54 - bearbeitet 04-01-2026 12:55
Auch User mit einer hohen Bewertungszahl können reklamieren und vielleicht Schäden erfinden.
Und wenn du schon vor dem Verkauf misstrauisch bist, dann magst du das Verkaufen vielleicht sein lassen ?
04-01-2026 12:47
04-01-2026 12:45 - bearbeitet 04-01-2026 12:46
Das ist Humbug und rechtlich zweifelhaft.
Ansonsten liegt es nicht an der Bewertungszahl, ob jemand zahlt oder nicht.
Biete den Artikel mit Sofortkaufen und Sofortbezahlen an, @crverk-77 .
04-01-2026 12:34
04-01-2026 12:31
Rechtlich gesehen ist das was du da schreiben möchtest völlig irrelevant!
Und abgesichert bist du durch sowas sicher auch nicht.
04-01-2026 12:29
04-01-2026 12:26
Wenn du dir dein Konto und dein Profil versauen willst, dann mach halt.
Für mich unverständlich, von daher noch viel Spaß ...
04-01-2026 12:20
Kannst du schreiben aber keiner wird sich danach richten. Und wenn du laufend deswegen Käufe abbrichst kannst du dich irgendwann von deinem Konto verabschieden!
04-01-2026 12:14
04-01-2026 11:52
ebenfalls ein freundliches Hallo ...
Käufereinstellungen kannst Du hier verwalten:
https://www.ebay.de/bmgt/buyerrequirements
mehr geht nicht