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Bei Privatkauf Artikel stornieren

Ich habe einen Artikel gekauft und storniert. Nun habe ich bei eBay eine Eintragung wegen eines nicht bezahlten Artikels

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Hallo @dvd-uncut-profi 

 

bei einem Privatkauf hat man die Möglichkeit einer Stornos nur, wenn der Verkäufer mitspielt. In Deinem Fall wurde ein nicht bezahlter Artikel gemeldet und mit einer Verwarnung für Dich wurde der Fall vom Verkäufer geschlossen. So erhält er oder sie die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Einen Einspruch gegen diese Verwarnung brauchst Du in diesem Fall gar nicht zu versuchen. Dafür müsstest Du nämlich nachweisen können, dass Du entweder fristgemäß bei einem gewerblichen Verkäufer widerrufen hättest oder aber im Zeitraum vor Schließung des Falles den gemeldeten Artikel doch noch gezahlt hast. Da der Verkäufer privat angemeldet ist, wird ersteres nicht klappen, und da Du nicht bezahlt hast, ist auch die zweite Möglichkeit obsolet.

 


@dvd-uncut-profi  schrieb:
Ich habe einen Artikel gekauft und storniert. Nun habe ich bei eBay eine Eintragung wegen eines nicht bezahlten Artikels

ebay ist nicht Ama... oder sonstige Versandhäuser!

 

Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

 

Diese Nachricht wurde von meinem  PC mit Mozilla Firefox gesendet

Anonymous
Nicht anwendbar

@dvd-uncut-profi  schrieb:
Ich habe einen Artikel gekauft und storniert. Nun habe ich bei eBay eine Eintragung wegen eines nicht bezahlten Artikels

Tagchen @dvd-uncut-profi 

 

Sollte es um den Kauf eines Shirts gehen, zu dem dich die VK mit einer positiven BW mit negativem Inhalt beglückt hat, fände ich die Idee, diese noch als privat anzusehen, schon etwas mutig.

Da hättest du vielleicht im Vorfeld mit ihr streiten sollen.

Aber grundsätzlich sollten sich die Nutzer die Idee mal abgewöhnen, dass man hier was "stornieren" kann.

Man erteilt hier nämlich keine Aufträge, man kauft hier verbindlich. Nur dass man bei Gewerbetreibenden sein Recht auf Widerruf ausüben kann - eben auch vor Erhalt der Ware.

Das hat mit "Stornieren" aber nichts zu tun.

 

Den Nichtzahlerfall hast du, weil du nicht gezahlt hast. Das Recht auf "Stornierung" hast du dir eingebildet. Die VK hat ihre Möglichkeiten ausgeschöpft...

Sollte noch ein zweiter Eintrag dieser Art folgen, wärst du bei vielen Verkäufern ausgeschlossen.

Tja, Käufe und Gebote sind verbindlich und rechtsgültig.

VK gewerblich = Widerrufsrecht

VK privat = bezahlen, denn die müssen nicht stornieren.

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