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Bescheinigung nach §22f UstG

Ich habe ein Kleinstunternehmen und verkaufe gemäß Kleinunternehmerregelung nach 19 UStG.

Außerdem verkaufe ich meine selbst gemalten Bilder als freischaffender Künstler.

Muß ich trotzdem eine Bescheinigung  über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22 Abs 1 Satz 2 UStG vorlegen?.

MFG

Vera

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Natürlich. ALLE gewerblichen VK auf ebay brauchen die Bescheinugung.

Und es wäre wirklich besser, wenn du schnellstens deine gewerblichen Angaben, die rechtlich vorgeschrieben sind, vervollständigen würdest.

 

Keine USt.ID

Kein Link zur Streitplattform

Der Widerruf gehört NICHT in Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot wie bei mindestens 1 Angebot.

Der Datenschutz gehört NICHT in die vollständige Widerrufsbelehrung wie bei mindestens 1 Angebot

 

Besser du änderst das recht schnell, denn Abmahner sind unterwegs!

 

Also ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen damit du rechtlich abgesichert bist

 

 

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