Bescheinigung nach §22f UstG
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23-12-2020 18:53
Ich habe ein Kleinstunternehmen und verkaufe gemäß Kleinunternehmerregelung nach 19 UStG.
Außerdem verkaufe ich meine selbst gemalten Bilder als freischaffender Künstler.
Muß ich trotzdem eine Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22 Abs 1 Satz 2 UStG vorlegen?.
MFG
Vera
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Natürlich. ALLE gewerblichen VK auf ebay brauchen die Bescheinugung.
Und es wäre wirklich besser, wenn du schnellstens deine gewerblichen Angaben, die rechtlich vorgeschrieben sind, vervollständigen würdest.
Keine USt.ID
Kein Link zur Streitplattform
Der Widerruf gehört NICHT in Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot wie bei mindestens 1 Angebot.
Der Datenschutz gehört NICHT in die vollständige Widerrufsbelehrung wie bei mindestens 1 Angebot
Besser du änderst das recht schnell, denn Abmahner sind unterwegs!
Also ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen damit du rechtlich abgesichert bist
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