08-09-2020 15:27
S. Betreff. Artikel steht erneut zum Verkauf.
@altepost1933 schrieb:S. Betreff. Artikel steht erneut zum Verkauf.
Ein Nichtzahlerfall - egal ob geschlossen oder nicht - entbindet dich nicht aus dem Kaufvertrag nach dem BGB.
Den Kaufvertrag hättest du dann ggfs. unter Fristsetzung gegenüber dem Käufer für nichtig erklären müssen.
Er hat also noch immer Anspruch auf Erfüllung aus dem mit dir geschlossenen Kaufvertrag. Versende also die bezahlte Ware.