Rechnung von Privatverkäufer verlangt
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23-11-2020 08:20
Hallo
ich habe einen Käufer, der bei mir 2 Artikel für jeweils 1 Euro ersteigert hat.
Erstmal hat er sich über eine Woche nicht gemeldet, ich habe der Person 2 Nachrichten geschrieben - keine Reaktion.
Dann habe ich den Vorfall eBay gemeldet.
Der Käufer hat immer noch nicht bezahlt, hat jetzt aber eine Rechnung von mir angefordert.
Ich kannn ihm keine Rechnung ausstellen, da ich Privatverkäufer bin!
Das habe ich ihm mitgeteilt (es stand auch in der Artikelbeschreibung!).
Bis jetzt keine Reaktion!
Was soll ich jetzt machen?
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@emilysun86 schrieb:Hallo
ich habe einen Käufer, der bei mir 2 Artikel für jeweils 1 Euro ersteigert hat.
Erstmal hat er sich über eine Woche nicht gemeldet, ich habe der Person 2 Nachrichten geschrieben - keine Reaktion.
Dann habe ich den Vorfall eBay gemeldet.
Der Käufer hat immer noch nicht bezahlt, hat jetzt aber eine Rechnung von mir angefordert.
Ich kannn ihm keine Rechnung ausstellen, da ich Privatverkäufer bin!
Das habe ich ihm mitgeteilt (es stand auch in der Artikelbeschreibung!).
Bis jetzt keine Reaktion!
Was soll ich jetzt machen?
Hast du dem Käufer die Gesamtrechnung mit angepassten Versandkosten geschickt oder willst Du zwei Mal 5,99 € für die beiden Artikel haben?
Ich kann mir vostellen, dass der Käufer eine Gesamtrechnung mit nur 1 Mal Versandkosten haben will. Die kannst (und solltest) du auch als Privat-Verkäufer verschicken.
Du hast es ja auch in der Artikelbeschreibung stehen "Wenn du mehrere Funko Pops bei mir kaufst, musst du nur 1x Versand bezahlen!"
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Du hast jetzt die Wahl. Entweder ermittelst Du die Versandkosten nach Belgien und schickst dem Käufer die geänderte Rechnung oder Du machst den Kaufabbruch.
Der Versand nach Belgien ist nicht anders als innerhalb Deutschlands - nur teurer. Belgien ist in der EU mit Zoll usw. hast Du da nix am Hut.
Da Du nur Überweisung akzeptierst, hast du das Geld auch sicher, wenn es auf Deinem Bankkonto ist. Der Belgier kann ganz normal überweisen, wenn du ihm IBAN und BIC gibst. Belgien hat auch den Euro, also sind keine Umrechnungskosten zu befürchten.
Sollte der Käufer trotz der neuen Rechnung nicht bezahlen, dann kannst du ab 4 Tage nach dem Verkauf einen nicht bezahlten Artikel melden (bzw. zwei ;)). Die Fälle schließt Du nach 4 Tagen wieder, der Käufer wird verwarnt, Du bekommst die Gebühren zurück. Wenn der Käufer zahlt, dann verschickst Du und fertig.
Ohne dem Käufer eine Chance zu geben, die Artikel auch zu bezahlen, fände ich es unfair, einen nicht bezahlten Artikel zu melden. Dann wäre der Kaufabbruch doch die bessere Alternative. Falls der Käufer dann rot bewertet, kannst Du Dich mit dem Kundendienst in Verbindung setzen und darum bitten, die Bewertung zu löschen. Die sind derzeit in "Löschlaune" und löschen mehr als gewönlich.
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