11-09-2020 10:41
In der Aufklärungspflicht stehen beide - Verkäufer wie auch Käufer, wobei der Käufer auch ohne Zutun des Verkäufers im Alleingang bei DHL reklamieren kann (dafür gibt es auf der DHL-Seite ein entsprechendes Formular zur Schadensanzeige). Letztlich ist ohnehin der Käufer mehr in der Pflicht, denn nur er kann DHL den Schaden vorlegen.