18-09-2020 14:34
...habe bei dem Verkäufer sell4win ein Vorlesegerät gekauft, fristgerecht bezahlt, aber der Verkäufer liefert nicht.Der Verkäufer stellt falsche Behauptungen auf.Über diesen Sachverhalt habe ich EBay mehrfach informiert bislang ohne Ergebnis.Der Verkäufer wurde von mir mehrfach aufgefordert das Gerät zu liefern aber das ist bislang auch ohne Erfolg.
Habt Ihr vergleichbare Erfahrungen gemacht, übrigens sell4 win ist gewerblicher Verkäufer vielleicht ist das der Grund.???
@johanwiegan-0 schrieb:...habe bei dem Verkäufer sell4win ein Vorlesegerät gekauft, fristgerecht bezahlt, aber der Verkäufer liefert nicht.Der Verkäufer stellt falsche Behauptungen auf.Über diesen Sachverhalt habe ich EBay mehrfach informiert bislang ohne Ergebnis.Der Verkäufer wurde von mir mehrfach aufgefordert das Gerät zu liefern aber das ist bislang auch ohne Erfolg.
Habt Ihr vergleichbare Erfahrungen gemacht, übrigens sell4 win ist gewerblicher Verkäufer vielleicht ist das der Grund.???
Du wirst keine Hilfe von ebay bekommen. Und die Lieferung des Artikels setzt ebay sowieso nicht durch. Darum musst Du Dich selbst kümmern. Im Rahmen des Käuferschutzes (den Du aber nicht hast), gäbe es auch nur das Geld zurück.
Auktion, bezahlt per Überweisung, keine Ebay-Garantie:
Der Kauf war am 02.08. Das ist ja nun schon "ein paar Tage" her.
Dem Verkäufer würde ich Post vom Anwalt in Aussicht stellen, wenn er nicht schnellstens liefert (und das dann auch durchziehen). Hast du schon mal geschaut, ob der einfach das Geld zurück überwiesen hat?
Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass der das Gerät für die 56,- € nicht rausrücken will. Das Teil kostet neu wohl ca. 4.500,- €...
fori.0815
johanwiegan-0
Selbst Schuld, wenn der das für 1 Euro einstellt, gibt genug Urteile dazu:
https://www.google.com/search?source=hp&ei=cQtnX5_GO4-4kwWV7Y6IBQ&q=ebay+preis+zu+niedrig&oq=ebay+pr...
Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
Wobei seine AGB etwas seltsam ist?!
2. Vertragsschluss
2.1 Ein im Rahmen einer Online-Auktion eingestellter Artikel auf einem Online-Marktplatz stellt mit der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ersteigert ein Käufer den Artikel innerhalb einer Online-Auktion, stellt das Gebot durch den Käufer eine wirksame Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages dar. Nutzt ein Käufer innerhalb einer Online-Auktion eine gleichzeitig versehene „Sofort Kaufen“ Option zu einem vorgegebenem Festpreis, wird durch das Anklicken der Schaltfläche „Senden“ eine wirksame Bestellung abgegeben. Diese Option des Vertragsschlusses zum Festpreis kann bis zum Ende der vorgegebenen Laufzeit einer Online-Auktion ausgeübt werden, solange noch kein Standardgebot auf den Artikel abgegeben wurde, bzw. eine vorzeitige Beendigung stattfand. Die Laufzeit der Online-Auktion entspricht dabei der offiziellen Zeit des Online-Marktplatzes.
2.2 Wird ein Artikel ausschließlich zum Festpreis eingestellt, liegt mit der Einstellung des Artikels das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages auf dem Online-Marktplatz vor. Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen durch anklicken der Schaltfläche "Sofort Kaufen" ausübt und den Vorgang ggf. mit seinem Passwort bestätigt.
2.3 Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt daher unter dem Vorbehalt, dass im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, der Verkäufer nicht oder nur teilweise leisten kann. Die vorzeitige Beendigung einer Auktion schließt den Abschluß eines Kaufvertrages aus. Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Im Fall von fehlender Verfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird sell4win den Kunden umgehend informieren. Bereits erbrachte Leistungen werden im Fall des Rücktritts unverzüglich dem Kunden erstattet.
Entgegen der AGB von ebay, die von den Gerichten ja anerkannt wird.
Moin @karalalz ,
Ja, die AGB sind merkwürdig. Wir wissen ja auch nicht, welche "falschen Behauptungen" der Verkäufer aufstellt. TE hält sich ja bedeckt.
Aber gut, ausreichend Infos hat TE jetzt bekommen. Was er/sie draus macht, muss er/sie selbst entscheiden.
@johanwiegan-0 schrieb:
...habe bei dem Verkäufer sell4win ein Vorlesegerät gekauft, fristgerecht be...Habt Ihr vergleichbare Erfahrungen gemacht, übrigens sell4 win ist gewerblicher Verkäufer vielleicht ist das der Grund.???
@johanwiegan-0Der Verkäufer ist abwesend. Beim Kauf dieses Artikels müssen Sie mit einer späteren Lieferung rechnen.
Ist dein Liefertermin schon verstrichen? Wie wurde bezahlt?