Hallo @ichiban_kawaii_otoko ,
wenn die Verkäuferin einen Fehler gemacht hat, dann muss sie einen neuen Versand bezahlen (falls es dazu überhaupt kommt).
Liegt der Fehler nicht bei Ihr, könnte sie verlangen das du die Kosten übernimmst.
Das BGB greift ja eigentlich nur bei innerdeutschen Geschäften, k.A. wie es hier gesetzlich in Spanien so aussieht, denke aber mal ähnlich.