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Darf ein Verkäufer den Kaufvertrag einseitig auflösen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Dirndl mit Bluse ersteigert. Da ich der einzige Bieter war, ist die Ware zum Einstellungspreis verkauft worden. Das Geld habe ich bereits via Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, dass er den Verkauf einseitig auflösen wird, da ihm der Preis zu niedrig ist und mir das Geld zurück erstattet. Ich möchte die Ware jedoch gerne haben und bin der Meinung, dass ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen wurde, den der Verkäufer nicht einseitig auflösen kann.
Könnten Sie mir bitte helfen? Danke

nyb1024

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@nyb1024  schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Dirndl mit Bluse ersteigert. Da ich der einzige Bieter war, ist die Ware zum Einstellungspreis verkauft worden. Das Geld habe ich bereits via Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, dass er den Verkauf einseitig auflösen wird, da ihm der Preis zu niedrig ist und mir das Geld zurück erstattet. Ich möchte die Ware jedoch gerne haben und bin der Meinung, dass ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen wurde, den der Verkäufer nicht einseitig auflösen kann.
Könnten Sie mir bitte helfen? Danke

nyb1024

 

Hallo,

helfen kann dir bei der Durchsetzung deiner Ansprüche leider keiner aus der Community. Was du mit deinem Verkäufer grade erlebst ist leider bei Ebay an der Tagesordnung, wobei er wenigstens nicht irgendwelche Lügen über angebliche Defekte oder nicht mehr vorhanden erzählt.

Das er den Kauf einseitig abbrechen kann siehst du, ob er dazu berechtigt war wird ihm ein Richter erzählen wenn du es darauf ankommen lassen möchtest. Bei einem gewissen Wert würde ich mir anschauen was er so verkauft, und dann überlegen ob bei einer erfolgreichen Klage dort etwas zu holen. Ansonsten bleibt dir natürlich jederzeit unbenommen deine Kauferfahrung in Form einer aussagekräftigen Bewertung anderen Usern mitzuteilen... 

 

Im Endeffekt kommt es drauf an ob und wieviel Zeit und Geld du investieren möchtest um zu deinem Recht zu kommen.

Guten Morgen!

 

@nyb1024 Das ist wirklich ärgerlich für dich und dreist vom VK. Wenn du bewerten solltest, dann benutze nicht das Wort Betrug, sondern mehr in der Richtung,  VK bricht Kauf ab, da Erlös zu niedrig oder so ähnlich. 

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