13-07-2020 11:04
Hallo meine lieben Mit-Ebyer,
ich muss jetzt mal fragen, da diese Art von Käufer mir lange nicht mehr untergekommen ist. Es geht im Prinzip darum, dass ein Käufer, durch die Sofortkauf Option meinen Artikel von mir erworben hat. Dies war am 04.07.2020. Seither schweigen vom Käufer.
Reagiert nicht auf meine Mails. Habe am Samstag einen Fall wegen nicht bezahlens eröffent.
Ebenso habe ich dem Käufer via Email mitgeteilt, dass ich in Zahlungsverzug setze und ihm eine Zahlungsfrist bis zum 17.07 gesetzt habe. Ich denke dies ist Ausreichend. Selbst auf diese Mail reagiert die Person nicht. Obwohl ich ihm mitgeteilt habe, dass ich mir das Recht vorbehalte, einen Anwalt einzuschalten.
Nun frage ich mich, wenn man da niemals Rechtlich gegen vorgeht, wird sich wohl auch nie was ändern? Lohnt der Aufwand überhaupt, diese Person via Anwalt zur Zahlung zu zwingen? Ich meine, wenn man nie was dagegen tut, wird sich das auch nie ändern. Denn scheinbar kommen diese Personen immer ungeschoren davon?
Das kann es doch nicht sein? Ich meine, ich habe bis jetzt keinen weiteren Schaden, da ich den Artikel ja erst versende, wenn das Geld da ist. Dennoch sollte man hier wohl mal mit dem Anwalt aufräumen? Aber eben die Frage, macht das Sinn? Ein Wert von 260 € ist es denke mal nicht wert, oder? Mich ärgert sowas. Warum einen Kauf machen wenn man nicht zahlen will? Aber viel mehr regt mich auf, dass er wohl einfach so davon kommt?
Liebe Grüße
M.Wegner
Ebenso habe ich dem Käufer via Email mitgeteilt, dass ich in Zahlungsverzug setze und ihm eine Zahlungsfrist bis zum 17.07 gesetzt habe. Ich denke dies ist Ausreichend.
Das hängt davon ab, wann du diese Aufforderung abgeschickt hast. Die Rechtsprechung sieht i. d. R. 10-14 Tage als angemessen an. Ist die Frist zu kurz gefasst, wird sie nach Ablauf dieses Zeitraumes automatisch angemessen.
Lohnt der Aufwand überhaupt, diese Person via Anwalt zur Zahlung zu zwingen? Ich meine, wenn man nie was dagegen tut, wird sich das auch nie ändern. Denn scheinbar kommen diese Personen immer ungeschoren davon?
Diese Beobachtung habe ich auf beiden Seiten schon gemacht. Auch dreiste Verkäufer ruhen sich gemütlich auf ihrer Dreistigkeit in dem Wissen aus, dass der andere sowieso nichts machen wird und i. d. R. gibt ihnen der Fakt auch Recht.
Einen Anwalt brauchst du nicht unbedingt, um dem Käufer seine Verantwortlichkeit aufzuzeigen. Liegt Verzug vor, kannst du auch das gerichtl. Mahnverfahren in Anspruch nehmen. Den Antrag dazu kannst du selber online ausfüllen und dann ausgedruckt an das zuständige Mahngericht schicken. Je nach Kaufpreis sind die dafür anfallenden Gerichtskosten ab 32,00 EUR jedoch erst mal von dir zu verauslagen (bei einem Kaufpreis von 260 EUR belaufen sich die Gerichtskosten noch auf 32,00 EUR). Diese werden dem Käufer aber mit dem Mahnbescheid in Rechnung gestellt.
Das einzige Risiko, das bei solch einem Verfahren verbleibt, wäre halt, dass von deinem Käufer nichts zu holen ist, z. B. weil er Sozialhilfeempfänger ist. Allerdings ist das der Ausnahmefall und nicht die Regel. Zudem bleibt ein Titel satte 30 Jahre vollstreckbar und kann natürlich auch auf evtl. Erben übergehen. Im Falle einer erfolgslosen Beitreibung mit eidesstattlicher Erklärung erfolgt ein Schufa-Eintrag, der dem Betroffenen wiederum viele Wege versperrt (z. B. Handyvertrag etc.pp.). Also ganz so easy ist so eine Geschichte auch für einen Mittellosen nicht.
Hallo @rob_der_wirre_zombi,
Die Frist sollte ok sein. Belastbar wäre ein Verzug wohl ab dem 19.07 gegeben. Somit würde ich vorher besser nichts unternehmen. Im Bestreitfall müsstest du nachweisen können, dass du dem Käufer so eine Frist gesetzt hast. Wenn du sie im ebay-Fall und ggf. nochmals per mail über das ebay-Messagesystem an den Käufer gerichtet hast, sollte das eigentlich ausreichen.
Hier kannst du einen Mahnantrag online ausfüllen.
Tag, @rob_der_wirre_zombi
es steht dir frei, die Erfüllung des Kaufvertrags einzuklagen
Nutz doch einfach auch die ganzen Optionen die ebay dir zur Verfügung stellt.
Seitdem das Bewertungssystem im Mai 2008 geändert wurde, können Käufer von Verkäufern nicht mehr neutral oder negativ bewertet werden.
Trotzdem bewerten einige Verkäufer ihre Nichtzahler immer noch, nämlich mit einer grünen Bewertung und einem negativen Text der auf die Nichtzahlung hinweist.
Viele Verkäufer wissen immer noch nicht, daß es zum einen nicht erlaubt und zum anderen auch unzweckmäßig ist, dem nichtzahlenden Käufer mit einer positiven Bewertung und einem negativen Kommentar das Bewertungsprofil aufzuwerten.
Diese Bewertungen werden auf Antrag des jeweiligen Käufers von ebay gelöscht da sie einen Verstoß gegen den
Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen
darstellen.
Es dürfen keine negativen Bewertungskommentare und gleichzeitig positive Bewertungspunkte abgegeben werden.
Gewarnt werden andere Verkäufer durch solche Bewertungen entgegen vieler Meinungen irrigerweise nicht!
Es sollte allen Verkäufern klar sein, dass die Bieterlisten wie auch die Accountnamen im Bewertungsprofil in der Ansicht für jeden anderen -außer dem Verkäufer und dem Käufer selbst- anonymisiert sind!
Jeder Verkäufer sieht demzufolge erst dann eine "ungrüne" Bewertung im Profil eines Nichtzahlers, wenn dieser schon bei ihm geboten/bzw. gekauft hat! Für Maßnahmen, beispielsweise Streichung des Gebots, ist es dann meistens viel zu spät, denn kaum ein Verkäufer sieht sich die Profile seiner potentiellen Bieter während des Bietvorgangs an !
Eine Bewertung an ein Mitglied o***h (33) ist daher sinnfrei und wertet das Bewertungsprofil eines Nichtzahlers auf.
Die Accountnamen der Nichtzahler setzt man auf die
Bietersperrliste
damit sie nicht erneut bieten/kaufen können und nutzt zudem die Option, Bieter mit Verwarnungen automatisch von den eigenen Auktionen auszuschließen.
Im eingeschränkten Käuferkreis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die man als Verkäufer ebenfalls nutzen sollte um mit weiteren Optionen die Bieter zu filtern.
Eingeschränkter Käuferkreis
Wenn ein Mitglied eine gewisse (unbekannte) Anzahl von Verwarnungen im Profil hat, wird es von ebay vom Handel ausgeschlossen. Wenn ebay einem Mitglied den Handel untersagt, darf das Mitglied auch keinen Handel mit eventuellen anderen Accounts mehr auf der ebay Plattform betreiben.