13-01-2021 17:40
@Anonymous schrieb:
Hallo, ich habe versehentlich die falsche Schuhgröße gekauft. Ich habe dem Verkäufer am 16. Dezember geschrieben, ob er den Verkauf zurückziehen kann. Ich entschuldige mich, aber leider warte ich bis heute 19 Tage auf eine Antwort. Ich habe ihn am 26. Dezember umgeschrieben und gesagt, dass ebay mich gemeldet hat Ich habe noch nicht für das Produkt bezahlt, aber leider immer noch keine Antwort. Wenn Sie mir helfen können, würde ich mich freuen. Es ist nicht fair, ein negatives Feedback für einen Verkäufer zu haben, der nicht beim Kunden verfügbar ist
Tagchen @Anonymous
Ich weiß nicht, um welchen Kauf es geht. Aber die positive BW mit negativem Inhalt, die du bekommen hast, deutet darauf hin, dass du schon einmal nicht abnehmen und zahlen wolltest.
Das solltest du nicht wiederholen.
Wenn beide VK das gemeldet haben, kannst du schon jetzt bei vielen nicht mehr bieten oder kaufen.
Bei privaten Verkäufern mus einem Abbruch des Kaufs nicht zugestimmt werden.
VK wie den mit dem Samsung solltest du meiden. Verkauft ganz sicher nicht mehr im privaten Umfang und hat auch noch einen Preispusher dabei.
Für das "Irre" würde er sich einen Strafantrag einhandeln. Nicht, dass es viel bringt, aber vielleicht überdenkt der dann mal Tonfall und Verkaufsaktivität.
Moin!
@Anonymous Über was beklagst du dich jetzt? Der VK ist ein privater VK und muss einem Kaufbruch nicht zustimmen. Du hast einfach nicht bezahlt.
Mit zwei und mehr Nichtzahlereinträgen kannst du nämlich bei vielen nicht mehr bieten und kaufen!
Du hättest die Schuhe nehmen müssen und sie entweder selbst weiterverkaufen oder verschenken können.
Den Verkäufer trifft mit deinem Fall keine Schuld.