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Der Verkäufer will die günstig ersteigerte Ware nicht herausgeben.

Wir haben einen Pizzaofen günstig ersteigert jetzt will der Verkäufer aber den Ofen nicht herausgeben und behauptet den Ofen beschädigt zu haben. Er nennt weder eine Adresse noch einen Termin.

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@feinstewarecom  schrieb:

Wir haben einen Pizzaofen günstig ersteigert jetzt will der Verkäufer aber den Ofen nicht herausgeben und behauptet den Ofen beschädigt zu haben. Er nennt weder eine Adresse noch einen Termin.


Ihr habt einen Kaufvertrag und der Verkäufer darf nicht einfach "abtauchen". So weit die Theorie.

Die Praxis:

Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten und notfalls die Erfüllung des Kaufvertrages einzuklagen, falls der Verkäufer sich von Dir nicht überzeugen lässt, den Artikel doch herauszugeben?

Wenn ja: Dann mach. Du trägst allerdings das Kostenrisiko für Anwalts- und Gerichtskosten, wenn beim Verkäufer nichts zu holen ist.

Wenn nein: Bewerte halt ensprechend und hake die Sache ab.

 

Und wo Du schon mal hier bist:

Wieso hast Du als gewerblicher Verkäufer keinerlei rechtlichen Angaben in Deinen Angeboten, schließt widerrechtlich die Rücknahme aus und hast nicht mal ein Impressum? Der Spaß kann teuer werden. Richtig teuer.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder