am 19-04-2021 08:50 - zuletzt bearbeitet am 19-04-2021 10:01 von pat
Guten Tag,
viele Händler (aus Deutschland) geben in Ihren Bedingungen die Differenzbesteuerung nach §25a an.
Im Text des Paragraphen geht es um eine gebrauchte Ware bzw. um Artikel einer Versteigerung. Der besagte Artikel wird aber nicht als Versteigerungsartikel sonder nunr als Sofortkauf angeboten. Der Händlername stimmt auch nicht mit dem Namen überein, der auf diesen Paragraphen hinweist. Der Verkäufer hat verschiedene Anschriften angegeben. Die Anschrift bei ebay weicht von der Anschrift in den Geschäftsbedingungen ab. Wenn ich diesen Artikel kaufe, mache ich mich da nicht auch der Steuerhinterziehung strafbar? Unwissenheit schützt ja nicht vor einer Strafe.
Leider hat das Einfügen einer Datei (pdf bzw. Bild) nicht geklappt.
Beste Grüße