07-03-2021 11:45
Du würdest das nicht machen, @nix-wie-weg, ich auch nicht.😎
Gebote und Käufe sind verbindlich und rechtsgültig!
Verkäufer gewerblich = Widerrufsrecht
Verkäufer privat = bezahlen denn die müssen nicht stornieren
@halalzob-0 schrieb:
Hallo , ich habe ein Angebot für einen Artikel gemacht , leider ohne zu lesen , dass dieser Artikel defekt hat , da das Beginnangebot hoch war . Der Verkäufer wollte mir den Artikel mit Zwang verkaufen . Ich habe ihn um Verständnis gebeten und ihm erklärt was da los war .
Ich habe nicht bezahlt und ich würde nie kaufen , da ich habe woanders voll funktionstüchtigen Artikel gekauft . Ich brauche eine Lösung .
Danke
Liebe Grüße
Tag, @halalzob-0
der Fehler lag doch eindeutig bei dir? Nichtlesen liegt nicht am Verkäufer, ein Widerrufsrecht hast du nur bei gewerblichen Verkäufern. Wenn du nicht zahlst und deinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nach dem BGB nachkommst, wird der Vk dich bei ebay melden und schlimmstenfalls kann er auf Erfüllung des Kaufvertrags auch gerichtlich pochen.