13-10-2020 20:31
Hallo
Ich habe ein Gemälde angeboten mit folgende angaben:
**bleep**l: Le Corbusier-Holzschnitt
Beschreibung : Ein eingerahmtes Holzschnitt (Vergoldet) signiert und nummeriert - Le Corbusier
Das Bild ist unten Links mit der Zahl : XII /L versehen und Rechts mit L-C
Nach recherchieren (L-C) bin ich auf der Name Le Corbusier gestossen und so habe das auch inseriert.
Der Käfer will nach Positive Bewertung und erhalt der Ware vom kauf rückträten un will das Geld zurück.
Der meint:
Die Grafik wurde als Werk von Le Corbusier angeboten. Da Sie nicht für die Echtheit garantieren - kein Provenienznachweis etc.- hätte in jedem Falle die korrekte Ausschreibung 'Le Corbusier zugeschrieben' lauten müssen. Sonst verkaufen Sie eine Fälschung.
Ich habe kein Provenienznachweis und habe in der Beschreibung auch nicht erwähnt.
Muss ich beweisen dass das Bild keine Fälschung ist?
Wie soll ich mich verhalten nach diese Aufforderung?
Wann war das?
scheint dasselbe Foto/ Rahmen/ Bild zu sein, läßt sich aber nicht mehr aufrufen.
In Bezeichnung und Beschreibung gemachte Zuordnungen sollten schon stimmen, in deinem Fall hätte ich da vorher jemand gefragt, der sich auskennt.
traverta
1. Der Käufer kann keine Rückabwicklung verlangen, wenn er an dem Teil was verändert!
Wer sagt dir, dass es dann dasselbe Bild ist?
2. Außerdem müsste der Käufer ein Gutachten beibringen, dass es nicht autentisch ist.
Wenn du im Angebot kein solches erwähnt bzw. mitangeboten hast, brauchst du das auch nicht mitliefern.