Einspruch gegen Ihre Sanktion
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am 08-06-2020 17:47 - zuletzt bearbeitet am 19-04-2023 19:19 von kh-sandra
Sehr geehrte Ebay-Mitarbeiter,
ich möchte hiermit Einspruch gegen Ihre Sanktion vom 04. Juni einlegen zu Thema #Grundsatz zu Repliken und Fälschungen
Ich wollte eine Michael Kors Handtasche verkaufen, die ich geschenkt bekommen habe. Sie haben das Angebot beendet und mir wurde unterstellt, daß die Tasche gefälscht ist.
Wie konnten Sie das feststellen?! Ich kann sogar nicht erkennen, denn die Tasche qualitativ gemacht und sieht noch gut aus....
Leider ist dies für mich sehr unverständlich, da ich einen ähnlichen Artikel bei einem anderen Verkäufer gesehen habe.
Es handelt sich hier um folgendes Beispiel:
Der Verkäufer weißt auch nicht, ob seine MK Damentasche original ist, aber trotzdem wurde sie ohne Problem verkauft.
Ich habe gedacht, die Regel sind für alle, nicht nur für mich!
MfG
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Hallo @svetik.7244
Wenn du dir nicht ganz sicher bist das
die Tasche echt ist darfst du sie auch nicht verkaufen.
Wenn Michael Kors mitkriegen würde das du hier eine
Faketasche verkaufst kann dich das tausende Euro kosten.
Die verstehen da NULL Spaß, was ich gut verstehe.
Gruß
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schau doch mal bitte in dein "Verkäuferkonto",
was steht dort ?

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