30-07-2020 10:45
Hallo,
mich würde intressieren, ob man eine Gebühr für das Einstellen eines Artikels zahlen muss, wenn das Angebot einen Fehler enthielt und man es wieder beenden musste?
Da der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht, dürften dann doch auch kein Einstellgebüeren anfallen.
winnie0805 schrieb:Hallo,
mich würde intressieren, ob man eine Gebühr für das Einstellen eines Artikels zahlen muss, wenn das Angebot einen Fehler enthielt und man es wieder beenden musste?
Da der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht, dürften dann doch auch kein Einstellgebüeren anfallen.
das Ganze nennt sich "Angebotsgebühr", bedeutet: ja, diese Gebühr wird berechnet, egal wie lange ein Angebot online war oder ob es verkauft wurde, das gilt im übrigen auch für Zusatzopionen, die müssen auch immer bezahlt werden
Zusatz
Ebay behält sich vor, für frühzeitig beendete Angebote auch mal Gebühren zu erheben!
@winnie0805 schrieb:Hallo,
mich würde intressieren, ob man eine Gebühr für das Einstellen eines Artikels zahlen muss, wenn das Angebot einen Fehler enthielt und man es wieder beenden musste?
Da der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht, dürften dann doch auch kein Einstellgebüeren anfallen.
Hallo @winnie0805
ich denke, du hast die 300 kostenfreien Einstellungen im Monat Juli direkt schon überschritten.
https://www.ebay.de/sch/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&LH_Complete=1&_ssn=winnie0805&rt=nc
und deswegen zahlst du vermutlich Einstellgebühren.