27-12-2025 15:44
Ich habe am 18.12. einen Artikel verkauft und am 19.12. per Brief mit Einwurf-Einschreiben an die bei Ebay hinterlegte Anschrift versandt. Am 22.12. habe ich den Käufer informiert, dass sein Brief gleich zugestellt wird. Abends hat er sich gemeldet, dass er den Artikel nicht bekommen hätte, ich habe aber eine Zustellbescheinigung der Post bekommen. Der Käufer hat am 23.12. einen Fall eröffnet. Was kann ich jetzt nochmachen? ebay meldet immer, dass ich das mit dem Käufer klären soll.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
27-12-2025 16:08
@ede_sowieso schrieb:Die Sendungsnummer war von Anfang an hinterlegt und der Artikelnr.: 267410112269 ist bei ebay schon als zugestellt gekennzeichnet.
Davon gehen wir aus, bitte nochmal die Sendungsnummer in dem offenen Fall eintragen. Da sieht der Kundendienst dass du reagiert hast und Sendungsnummer bereit gestellt hast.
27-12-2025 16:07 - bearbeitet 27-12-2025 16:07
@ede_sowieso schrieb:Die Sendungsnummer war von Anfang an hinterlegt und der Artikelnr.: 267410112269 ist bei ebay schon als zugestellt gekennzeichnet.
Wichtig ist, dass diese auch noch einmal neu im Fall hinterlegt wird.
Direkt beim verkauften Artikel reicht nicht aus.
Die Entscheidung läuft über die Fallöffnung.
27-12-2025 16:02
Die Sendungsnummer war von Anfang an hinterlegt und der Artikelnr.: 267410112269 ist bei ebay schon als zugestellt gekennzeichnet.
27-12-2025 15:58
@ede_sowieso schrieb:Ich habe am 18.12. einen Artikel verkauft und am 19.12. per Brief mit Einwurf-Einschreiben an die bei Ebay hinterlegte Anschrift versandt. Am 22.12. habe ich den Käufer informiert, dass sein Brief gleich zugestellt wird. Abends hat er sich gemeldet, dass er den Artikel nicht bekommen hätte, ich habe aber eine Zustellbescheinigung der Post bekommen. Der Käufer hat am 23.12. einen Fall eröffnet. Was kann ich jetzt nochmachen? ebay meldet immer, dass ich das mit dem Käufer klären soll.
Hinterlege die Sendungsnummer im Fall.
Wenn die Zustellung nachweisbar ist, dann wird der Fall dann zu deinen Gunsten geschlossen.
Du kannst nach Ablauf der Wartefrist aber gerne auch noch einen Nachforschungsauftrag bei der Post veranlassen.