06-06-2020 22:10
Also ich würde da schon den Verkäufer in der Pflicht sehen. Wenn er Größe 50/52 angibt, dann darf der Käufer durchaus davon ausgehen, dass diese Angabe der EU-Größe entspricht, sofern nicht explizit auf eine markante Abweichung hingewiesen wurde. Etwas anderes kann nur dann angenommen werden, wenn Merkmale existieren, aufgrund derer ein Käufer etwas anderes annehmen musste, wie z. B. bei einem französischen, italienischen oder englischen Bekleidungsstück.
Hallo @bluesoapy
welche Größe steht denn in dem Bekleidungsstück selbst? Wenn dort wie angegeben Grösse 50/52 auf dem Etikett steht, es aber gefühlt nur Grösse 40 ist, kannst Du bei einem privaten Verkäufer nichts machen. Nur wenn er die im Kleidungsstück angegebene Grösse falsch angegeben hätte, könntest Du reklamieren.
Leider kann jeder Hersteller selbst festlegen, welche Grösse er angibt, da gibt es weder gesetzliche Regelungen noch eine europäische Norm, an die sich irgendjemand halten müsste....