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Fehlkauf

Habe einen fehlkauf, in Form, das ich auf sofortkauf gedrückt habe, sofort auf abbrechen, Abbruch wurde vom Verkäufer abgelehnt, diese kontaktiert und

Wurde wüst beschimpft und beleidigt vom Verkäufer, dieser besteht auf Erfüllung und droht jetzt
mit Anwalt. 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Gebote und Käufe sind verbindlich und rechtsgültig!
Verkäufer gewerblich = Widerrufsrecht
Verkäufer privat = bezahlen denn die müssen nicht stornieren

Antworten (1)

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@uwe-jons  schrieb:

Habe einen fehlkauf, in Form, das ich auf sofortkauf gedrückt habe, sofort auf abbrechen, Abbruch wurde vom Verkäufer abgelehnt, diese kontaktiert und

Wurde wüst beschimpft und beleidigt vom Verkäufer, dieser besteht auf Erfüllung und droht jetzt
mit Anwalt. 

 


Wenn das ein Privat-Verkäufer ist, dann droht der nicht, dann kündigt der an. Bei Privat-Verkäufern gibt es kein Widerrufsrecht. Da heißt "Sofort kaufen" genau das: Sofort kaufen.

 

Und was man gekauft hat, muss man bezahlen. Ein Privat-Verkäufer muss einem Kaufabbruch nicht zustimmen. Der darf den ablehnen und auf Bezahlung bestehen.

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