21-03-2021 17:14
ein freundliches Hallo.... @jenny123123
normal ist es nicht mit dem Kaufabbruch nicht,
deine Notbremse wäre z.B.
bei einem gewerblichen Vk, das Widerrufsrecht zu nutzen
wie es geht steht in der AGB des Verkäufers....
bei privaten Vk, bist du auf deren guten Willen angewiesen,
sie könnten die Transaktion abbrechen, müssen es aber nicht,
wenn nix zu machen ist,
bleibt dir nur die Bezahlung und den Artikel selber wieder zu verkaufen
Bei einem Privat-Verkäufer hast Du kein Widerrufsrecht. Dein Privat-Verkäufer muss den Kauf nicht abbrechen. So richtig "nett" von Dir, dass Du nun auch noch ebay einschaltest und der Verkäufer deswegen einen "Rüffel" von ebay bekommt, weil er den Kauf nicht ohne Bedingungen abbrechen will.
Hoffentlich lehnt der Verkäufer den Kaufabbruch ab und lässt Dich als Nichtzahler verwarnen.
Danke jedenfalls fürs Outing. Du dürftest jetzt auf einigen Sperrlisten landen.