26-04-2021 19:12
@talahassie schrieb:
Ein Artikel vom letzten Juni ist kaputt gegangen. Der Verkäufer ist der Meinung ich müsse beweisen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung das Gerät bereits kaputt war bzw. Schon mangelhaft geliefert sei. Dies sei der Unterschied zur Garantie, die es in diesem Fall gar nicht gibt, meint der Verkäufer.
Da hat der Verkäufer Recht.
Tagchen @talahassie
Der Verkäufer - wenn er gewerblich ist - bleibt dein Ansprechpartner, wenn etwas kaputt geht. Wenn der Artikel innerhalb der ersten sechs Monate nach Erhalt ohne Fehlgebrauch kaputt geht, wird angenommen, dass dieser Fehler schon bei der Übergabe bestanden hat. Der gewerbliche VK müsste dann beweisen, dass dem nicht so ist.
Nach Ablauf der sechs Monate dreht sich die Beweislast tatsächlich um.
Dennoch ist der gewerbliche VK oftamals derjenige, der dir bei der Frage helfen sollte, ob sich eine Reparatur machen lässt. Die wäre dann eben von dir zu bezahlen.
Eine Garantie ist in den allermeisten Fällen eine Kulanzleistung vom Hersteller.