abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Garantie

Shönnen guten tag. 

Ich hab eine frage zur Garantie einer ware. 

Ich habe am 7/12-2019 Ein par leuchten für meinem auto gekauft.

Die leuchten haben jetzt ein par probleme. Muss die 24 moinaten garntie hir nicht eintreffen von verkaüfer? 

Der verkaüfer  meint das die 24 monaten garntie nur da sind, wenn das problem am anfang da war als ich die cleuchten gekauft habe. Das kann ja nicht war sein 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (1)

Antworten (1)


@wolmer_85  schrieb:

Shönnen guten tag. 

Ich hab eine frage zur Garantie einer ware. 

Ich habe am 7/12-2019 Ein par leuchten für meinem auto gekauft.

Die leuchten haben jetzt ein par probleme. Muss die 24 moinaten garntie hir nicht eintreffen von verkaüfer? 

Der verkaüfer  meint das die 24 monaten garntie nur da sind, wenn das problem am anfang da war als ich die cleuchten gekauft habe. Das kann ja nicht war sein 


 

 

Der Verkäufer meint sicherlich, dass du dich jetzt an den Hersteller wenden sollst.

 


Die Gewährleistung ist nichts anderes als eine Sachmängelhaftung.

Dem Käufer steht diese Gewährleistung bis 2 Jahre nach Kauf bzw. Übergabe zu.

Innerhalb der ersten 6 Monate wird allgemein davon ausgegangen, dass der Artikel schon beim Kauf mangelhaft war, ergo liegt die Beweislast beim Verkäufer, der muss nachweisen können, dass der Artikel mängelfrei war und der Käufer ursächlich für den entstandenen Sachmangel verantwortlich ist.


Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr.

Dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder