22-10-2020 10:45
Habe vor 11Monaten einen Iqos-Stift bei einem Privatverkäufer erstanden (neu in OVP).Bei Iqos-Deutschland würde ich a.G. von Garantieansprüchen einen neuen Stift erhalten.Habe ich bei meinem Verkäufer Garatieansprüche?Der Privatverkäufer bietet viele neue derartige Stifte an.
@franziskuswein schrieb:Habe vor 11Monaten einen Iqos-Stift bei einem Privatverkäufer erstanden (neu in OVP).Bei Iqos-Deutschland würde ich a.G. von Garantieansprüchen einen neuen Stift erhalten.Habe ich bei meinem Verkäufer Garatieansprüche?Der Privatverkäufer bietet viele neue derartige Stifte an.
Theoretisch müsstest du dich von Gewährleistungsansprüchen bei Privateinkauf verabschieden, Garantie gibt es beim Hersteller!
Bei neuen Artikeln kann der Privatgewerbliche Vk die Gewährleistung auschließen, bei "neuen" Artikeln greift das aber nicht.
Inwieweit du das beweisen müsstest, ist mir noch kein Fall bekannt. Bei einem meiner Einkäufe "pivat" ohne Ausschluss, habe ich Minderung bekommen, weil beim Transport, aber vom Vk selber, der Artikel beschädigt wurde und verzögert/ gelogen wurde usw. (dauert auch über ein Jahr bis man Recht bekommt, lohnt nur bei großen Sachen)
Für Käufer
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html#e
Für Verkäufer
Achte auf:
Ein Ausschluss oder eine Verkürzung der Gewährleistung für neu hergestellte Sachen ist unwirksam (§ 309 Nr. 8 b) BGB).
und:
Wenn ein Gewährleistungsausschluss mehrfach verwendet wird (es genügt bereits eine zwei- oder dreimalige Anwendung) handelt es sich um eine sog. Allgemeine Geschäftsbedingung. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie als privater Verkäufer auftreten. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden allgemein definiert als vorformulierte Regelungen, welche für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden (§ 305 BGB).
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
Hinweis: Treffen Sie in der Artikelbeschreibung überhaupt keine Regelung zur Gewährleistung, bleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren!
Ein in AGB geregelter Gewährleistungsausschluss, der diese Regelungen nicht beachtet ist insgesamt unwirksam, mit der Folge, dass dann wieder die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt!
Wahrscheinlich liegt dir der Text deines Kaufes nicht mehr vor:-(
Hallo @franziskuswein
Auch bei einem gewerblichen hättest du keine Garantie.
Dafür ist der Hersteller zuständig.