28-09-2020 08:29
Guten Tag ich habe eine Frage zu einem möglichen Garantiefall.
Im November 2018 habe ich einen Saugroboter gekauft. Das Gerät hat jetzt einen Defekt. Darauf angeschrieben antwortet der Verkäufer, die Garantie sei abgelaufen.
Die Gewährleistung beträgt doch aber 2 Jahre?
Kann mir da jemand was zu sagenß
vielen Dank, Stefan
Hallo @s-kauli
Für die Gewährleistung (2 Jahre, aber nach 6 Monaten endet die Beweislastumkehr) ist der Händler zuständig
Für die Garantie der Hersteller.
Redet der sich heraus, hast Du schlechte Karten. Und hast Du bei einem ausländischen VK gekauft, kannst Du Deine Verbraucherrechte i.d.R. komplett vergessen.