06-07-2021 08:46
laut Steuerrecht ist es unzulässig auf die Versandkosten Gebühren zu erheben, dann noch die MwSt..
da die Mehrwertsteuer bei der Aufgabe der Sendung z.B. Hermes , dann nochmal entrichtet wird, dies einer Doppelbesteuerrung gleich zu setzen.
Und wieso hast du die neuen Bedingungen akzeptiert? @rommi60
Moin ,
lies doch erstmal im Forum bevor du hier solchen Klopfer raushaust, kannst ja klagen.
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