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Gebühren auf die Versandkosten ist nicht zulässig

laut Steuerrecht ist es unzulässig auf die Versandkosten Gebühren zu erheben, dann noch die MwSt..

da die Mehrwertsteuer bei der Aufgabe der Sendung z.B. Hermes , dann nochmal entrichtet wird,  dies einer Doppelbesteuerrung gleich zu setzen.

 

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Und wieso hast du die neuen Bedingungen akzeptiert? @rommi60 

Moin ,

 

 

lies doch erstmal im Forum bevor du hier solchen Klopfer raushaust, kannst ja klagen.

 

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