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Gebühren bei Angebote an unterlegene Bieter

Hallo,

folgendes Problem.

Ein Käufer zahlt nicht! Es handelt sich um eine Summe von 1453,- €. Ich hatte die Auktion eingestellt mit der Aktion max. 3,- € Verkaufsprovision. Wenn ich den Kauf nun abbreche, weil der Spaßbieter nicht zahlt und ich ein Angebot an unterlegene Bieter sende, welche Gebühren muss ich dann bezahlen, falls der unterlegene Bieter mein Angebot annimmt? Ebenfalls max. 3,- € oder die Sonst aufgerufenen 10% des Verkaufspreises?

Vielen Dank im Voraus!!!

Gruß

Nico

Akzeptiert Lösungen (1)

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @enngee00 

 

Wenn du an den unterlegenen Bieter verkaufst ist das ein Sofortkauf.

 

Und dafür werden die normalen Gebühren fallig.

Antworten (1)

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@enngee00  schrieb:

Hallo,

folgendes Problem.

Ein Käufer zahlt nicht! Es handelt sich um eine Summe von 1453,- €. Ich hatte die Auktion eingestellt mit der Aktion max. 3,- € Verkaufsprovision. Wenn ich den Kauf nun abbreche, weil der Spaßbieter nicht zahlt und ich ein Angebot an unterlegene Bieter sende, welche Gebühren muss ich dann bezahlen, falls der unterlegene Bieter mein Angebot annimmt? Ebenfalls max. 3,- € oder die Sonst aufgerufenen 10% des Verkaufspreises?

Vielen Dank im Voraus!!!

Gruß

Nico


Die Gebühren sind derzeit Dein kleinstes Problem. Der Verkauf war am 01.04. 

Hat der Käufer Dir mitgeteilt, dass er den Artikel nicht mehr haben möchte? Wahrscheinlich nicht.

 

Mit einem einseitigen Kaufabbruch kommst Du aus dem Kaufvertrag nicht raus. Du darfst den Artikel nicht einfach weiterverkaufen. Dein Käufer kann die bis zum 31.12.2024 einfordern (kein Schreibfehler), wenn Du den Kaufvertrag nicht richtig auflöst.

 

In 13 Tagen seit dem Verkauf kommst du nicht wirksam aus dem Kaufvertrag raus. Schon gar nicht, wenn der Käufer nachweist, dass es bei ebay Probleme mit den Nachrichten gibt und er einfach sagt, er hätte nie eine Ebay-Nachricht von dir bekommen.

 

Du musst dem Käufer erst Mal eine angemessene Frist zur Zahlung setzen und dem Käufer sagen, was passiert, wenn er nicht zahlt. Bei dem Preis am Besten per Einschreiben persönlich, damit du nachweisen kannst, dass der Käufer ein Schriftstück von Dir erhalten hat.

 

So ein Kaufvertrag löst sich nämlich nicht in Luft auf, nur weil der Käufer sich zwei Wochen nicht gemeldet hat.

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