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Gebühren für abgebrochenen Verkauf

Ein Käufer hat versehentlich einen Artikel ersteigert. Daraufhin habe ich den Kauf rückgängig gemacht und  den nächsten unterlegenen Bieter angeboten.  Er wollte den Artikel auch nicht. Daraufhin habe ich den Artikel nochmals eingestellt, woraufhin er dann auch verkauft wurde. Jetzt sind mir 2x Gebühren belastet. Ist das korrekt ?

Danke für eine Antwort.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Ja 👍 

 

Du musst einen Kaufabbruch über Ebay machen @hellmuth58 

 

siehe in den Hilfeseiten nach wie es geht wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist zum Melden!

Antworten (1)

Antworten (1)

Hallo!

 

@hellmuth58 Ich sage jetzt mal so: es gibt kein versehentliches ersteigern. Man muss zweimal bestätigen, bevor es zum Kauf kommt. Und als VK sollte man sich nicht darauf einlassen, sondern einen Nichtzahlerfall durchziehen und dann bekommt man auch die Provision zurück. Hier eine prima Anleitung, was du dann machen solltest.

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/K%C3%A4ufer-meldet-sich-nicht/qaq-p/43381...

Viele unterlegene Bieter wollen dann nicht in die Bresche springen und ich kann das verstehen. 

 

Und hier lies dich bitte durch, was ebay zu Kaufabbrüchen durch VK schreibt, da steht es auch was mit der Provision. Falls ebay  z.B.den Fall schliesst, dann gibt es nichts zurück. 

https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/einen-kauf-abbrechen?id=4136

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